Vorlage
Vernehmlassung 2013/79: Änderung der Energieverordnung (EnV) und Herkunftsnachweisverordnung (HKNV): Herkunftsnachweise, kostendeckende Einspeisevergütung, Energieetikette, Strafbestimmungen · 26 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 18Fedlex · Vorlage
730.01 Energie
Ziff. 6.8
6.8 Jährliche Absenkung, Vergütungsdauer
6.8.1 Die jährliche Absenkung beträgt 0 Prozent.
6.8.2 die Vergütungsdauer beträgt:
a. 20 Jahre bei einer Inbetriebnahme bis 31. Dezember 2013;
b. 15 für Jahre bei einer Inbetriebnahme ab 1. Januar 2014.
7 Übergangsbestimmungen zur Änderung vom …
Für den Betreiber, der für seine Anlage schon vor dem 1. Januar 2014 einen positiven Bescheid erhalten hat, gelten die Vorschriften, die im Zeitpunkt des positiven Bescheids massgeblich waren.