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Vernehmlassung 2013/79: Änderung der Energieverordnung (EnV) und Herkunftsnachweisverordnung (HKNV): Herkunftsnachweise, kostendeckende Einspeisevergütung, Energieetikette, Strafbestimmungen · 26 Seiten

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730.01 Energie

Ziff. 6.8

6.8 Jährliche Absenkung, Vergütungsdauer

6.8.1 Die jährliche Absenkung beträgt 0 Prozent.

6.8.2 die Vergütungsdauer beträgt:

a. 20 Jahre bei einer Inbetriebnahme bis 31. Dezember 2013;

b. 15 für Jahre bei einer Inbetriebnahme ab 1. Januar 2014.

7 Übergangsbestimmungen zur Änderung vom …

Für den Betreiber, der für seine Anlage schon vor dem 1. Januar 2014 einen positiven Bescheid erhalten hat, gelten die Vorschriften, die im Zeitpunkt des positiven Bescheids massgeblich waren.