Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/86: Kooperationsabkommen mit der Europäischen Union (EU) zur Teilnahme der Schweiz an den europäischen Satellitennavigationsprogrammen (Galileo und EGNOS) · 17 Seiten

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M264-0249

2.3.2. Die europäischen GNSS Programme und GPS

Beim amerikanischen GPS wurde und wird die Genauigkeit des frei empfangbaren Signals - insbesondere in Krisenzeiten - absichtlich reduziert, während genaue Positionsdaten dem amerikanischen Militär vorbehalten bleiben. Die europäischen GNSS Programme sind mit GPS interoperabel, können jedoch auch unabhängig davon betrieben werden. Sie werden der faktischen Abhängigkeit der europäischen Benutzer von GPS ein Ende setzen.

Wie GPS wird auch Galileo unter anderem ein öffentliches, kostenloses Signal zur Verfügung stellen und ebenso ein speziell verschlüsseltes, störresistentes Signal für hoheitliche Anwendungen. Im Vergleich zum heutigen GPS wird Galileo aber eine höhere Genauigkeit bieten und die Signale mit einer Integritätsangabe versehen, sodass die Nutzer gewarnt sind, wenn die Integrität nicht gegeben ist.

2.4. Verhandlungsergebnis / Überblick über den Inhalt des Kooperationsabkommens

Im Kooperationsabkommen werden die Rahmenbedingungen sowie die Rechte und Pflichten der künftigen Zusammenarbeit im Bereich der europäischen GNSS Programme geregelt. Das Kooperationsabkommen ist unbefristet und grundsätzlich auf eine langfristige Zusammenarbeit ausgerichtet, kann aber unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist jederzeit aufgelöst werden. Das Kooperationsabkommen enthält allgemeine Bestimmungen zu den Zielen und den Grundsätzen der Zusammenarbeit. Neben den Bestimmungen zur Berechnung und Staffelung des finanziellen Beitrags der Schweiz, sind die Bestimmungen zu den Rechten und Pflichten beim Signalzugang und bei der Komiteeteilnahme sowie die auf dem Äquivalenzprinzip beruhenden Bestimmungen zur Ausfuhrkontrolle und zur Sicherheit zentral.

2.5. Würdigung

An der Interessenlage der Schweiz hat sich im Grundsatz seit der im Jahr 2003 bei den Stakeholdern durchgeführten Umfrage nichts Wesentliches verändert - im Vordergrund stehen auch weiterhin sicherheits-, wirtschafts-, forschungs-, raumfahrts- und europapolitische Interessen.

Mit dem Kooperationsabkommen wahrt die Schweiz bestmöglich ihre Chancen am grossen Potential der europäischen GNSS Programme optimal zu partizipieren. Der Aufbau der europäischen GNSS Programme eröffnet der Schweiz neue Möglichkeiten. Zur Sicherung der Schweizer Weltrauminteressen, insbesondere hinsichtlich der globalen Satellitennavigation, leistet das Kooperationsabkommen einen wichtigen und unverzichtbaren Beitrag. Nur mit diesem Kooperationsabkommen besteht die Möglichkeit zur Einsitznahme in den relevanten Gremien und nur mit diesem Abkommen können die bestmöglichen Bedingungen für den Forschungs- und Industriestandort Schweiz sowie die Zugangsmöglichkeiten zum Public Regulated Service (PRS) gewahrt werden.

Bezüglich der wirtschaftspolitischen Interessen der Schweiz ist festzuhalten, dass die technologischen Herausforderungen, das Innovationspotential und die damit verbundenen Marktchancen, die durch die europäischen GNSS Programme entstehen, nachhaltig hoch bleiben werden. Entsprechend dürfte es für den Schweizer Industrie- und Forschungsstandort wichtig sein, in möglichst gleichberechtigter Weise an diesen Programmen partizipieren zu können. Ferner wird durch die Satellitennavigation beziehungsweise die entsprechenden Signale ein grosses Anwendungspotenzial geschaffen. Schätzungen belaufen sich für 2020 auf 165 Mrd. Euro9 (ortsbasierte Dienste u.a. im Tourismus, Verkehrs- und Flottenmanagement auf Strasse, Schiene, zu Wasser und in der Luft, Landwirtschaft, Suche von verschollenen Personen usw.).

9 "First GNSS Market Report 2010", Pressemitteilung vom 10. November 2010.