Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/108: Verordnungsanpassungen im Rahmen der neuen Finanzierung und Ausbaus der Bahninfrastruktur (FABI) · 26 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 7Fedlex · Ergebnisbericht
Aktenzeichen: BAV-200-00001/00008/00004/00005/00010/00001
Abgrenzung zwischen Substanzerhalt und Ausbau Art. 5
Abgrenzung zwischen den Investitionsbereichen Substanzerhalt und Ausbau Art. 5
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keine Anmerkung Anmerkungen
Von rund der Hälfte der Kantone, wie auch von KöV & VöV wird gewünscht, dass eine vorzeitige Realisierung eines Bahnhofausbaus möglich gemacht werden soll. Es wird dabei auf die Umsetzung der relevanten Infrastruktur-Massnahmen gemäss Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG; SR 151.3) Frist (31.12.2023) Bezug genommen.
Hinsichtlich der vorgeschlagenen Abgrenzung von grossen Bahnhöfen anhand der Vorgabe von mehr als 20'000 Reisenden pro Tag fordern die Kt. ZG und JU und die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete einen Wert von 10'000 Reisenden. Die Kt. BE & SZ, wie auch der VöV und der Schweizerische Städteverband wünschen eine Darlegung, wann und wie die Berechnung der relevanten Reisenden erfolgt.
Die Transportunternehmen BLS, SOB, AB, tpf, RhB und SZU, wie auch die RAILplus wünschen, dass der Substanzerhalt auch Investitionen für die Gewährung der Fahrplanstabilität umfasst.
Die Kt. ZH, SO, BL, SH, SG & TG, wie auch die KöV und das Transportunternehmen VBG weisen darauf hin, dass eine Untergrenze bei den zum Ausbau definierten grossen Bahnhöfen festgelegt werden muss. Damit wird sichergestellt, dass nicht jede kleine Investition (z.B. Informationssystem usw.) bei einem grossen Bahnhof durch einen Ausbauschritt umgesetzt werden muss.