Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/108: Verordnungsanpassungen im Rahmen der neuen Finanzierung und Ausbaus der Bahninfrastruktur (FABI) · 26 Seiten

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Aktenzeichen: BAV-200-00001/00008/00004/00005/00010/00001

Planungsgrundsätze Art. 15

Planungsgrundsätze Art. 15

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keine Anmerkung Anmerkungen

Die Kt. UR, AR, GL, SH, AI, SG, TG & TI, wie auch der Schweizerische Städteverband beantragen, dass neben den raumordnungs- und umweltpolitischen, verkehrlichen und finanziellen Vorgaben und die Belange des Rollmaterials und die Anliegen der Regionalpolitik, insbesondere die Bedürfnisse der wirtschaftlichen Entwicklung der Rand- und Berggebiete berücksichtigt werden.

Gemäss der Stellungnahme des Kt. ZG, der SBB, des VAP, des Cargo Forums Schweiz, der IG Detailhandel Schweiz, der Handelskammer beider Baselkammer und der Economiesuisse sollen die Planungsträger sich zu den Planungsgrundsätzen äussern dürfen und dementsprechend angehört werden. Auch die Transportunternehmen BLS und SOB fordern, dass die regionalen Eisenbahnverkehrsunternehmen bei der Festlegung der Planungsgrundsätze einbezogen werden. Der Kt. SH fordert zusätzlich, dass die im Rahmen von Agglomerationsprogrammen definierten Massnahmen im Bereich der Eisenbahninfrastruktur bei der Planung der Ausbauschritte berücksichtigt werden.