Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/108: Verordnungsanpassungen im Rahmen der neuen Finanzierung und Ausbaus der Bahninfrastruktur (FABI) · 26 Seiten

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Aktenzeichen: BAV-200-00001/00008/00004/00005/00010/00001

Zusammenfassend

Die Anpassungen in der ARPV, wie auch die Aufhebung der KAV wurden von den angehörten Kreisen begrüsst. Es wurde auch begrüsst, dass im Rahmen der Reform des Bestellverfahrens im regionalen Personenverkehr allfällige neue Indikatoren zur Berechnung der Kantonsbeteiligung im regionalen Personenverkehr geprüft werden.

Berechnung der Kantonsbeteiligungen Art. 29b

Die Kt. ZH & VS, wie auch der Schweizerische Städteverband und die Transportunternehmen VBG und SZU weisen darauf hin, dass mittelfristig geprüft werden soll, ob weitere Komponenten zur Berechnung der Verkehrs-Kantonsbeteiligung herangezogen werden können. Es wird begrüsst, dass im Rahmen der Reform des Bestellverfahrens im RPV der Verteilschlüssel überprüft wird.

Der Kt. AR fordert hingegen, dass eine grundsätzliche Überprüfung der Berechnungsmethode der Kantonsanteile im RPV bereits jetzt zu erfolgen hat. Das Transportunternehmen AB empfiehlt dafür, die Berücksichtigung der strukturellen Voraussetzungen nach Artikel 30 Absatz 2 PBG heranzuziehen. RAILplus & das Transportunternehmen RhB vertreten die Haltung, dass diese mindestens alle vier Jahre neu berechnet werden muss und die Kantonsquote während einer zweijährigen Angebotsvereinbarung nicht verändert werden darf.