Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/108: Verordnungsanpassungen im Rahmen der neuen Finanzierung und Ausbaus der Bahninfrastruktur (FABI) · 26 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 16Fedlex · Ergebnisbericht
Aktenzeichen: BAV-200-00001/00008/00004/00005/00010/00001
Vorfinanzierung beschlossener Massnahmen Art. 33 - neu 36
Vorfinanzierung beschlossener Massnahmen Art.
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keine Anmkerung Anmerkungen Vorfinanzierung begrenzen
Der neue Artikel 58c des Eisenbahngesetzes zur Vorfinanzierung von beschlossenen Massnahmen könnte so ausgelegt werden, dass neben den beschlossenen "Projektierungen", gemäss Bundesbeschluss zum Ausbauschritt 2025 Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe q, bereits schon die Realisierung dieser Massnahme als beschlossen gilt. Diese Auslegung wurde den angehörten Kreisen unterbreitet.
Die Rückmeldungen (fast alle Kantone sowie die KöV, der Schweizerische Städteverband, die Handelskammer beider Basel und das Centre Patronal) zeigen klar auf, dass sich der Artikel bezüglich der Vorfinanzierung von zur Projektierung beschlossenen Massnahmen nur auf die Projektierung begrenzen soll.
Der VAP, das Cargo Forum Schweiz und die Economiesuisse weisen darauf hin, dass allfällige Vorfinanzierungen keine Wirkungen auf zukünftige Ausbauschritte haben dürfen.