Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/108: Verordnungsanpassungen im Rahmen der neuen Finanzierung und Ausbaus der Bahninfrastruktur (FABI) · 26 Seiten
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Aktenzeichen: BAV-200-00001/00008/00004/00005/00010/00001
1. Übersicht
1.1 Ausgangslage
Am 9. Februar 2014 hat die Schweizer Stimmbevölkerung mit einem klaren Ja die Vorlage "Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur" (FABI) angenommen. Damit hat die Schweiz die Weichen für eine nachhaltige Finanzierung der Bahninfrastruktur gestellt.
Die Bundesversammlung hat am 21. Juni 2013 nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 18. Januar 2012 - Volksinitiative "Für den öffentlichen Verkehr" und zum direkten Gegenentwurf - das Bundesgesetz über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und das Bundesgesetz über den Fonds zur Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur beschlossen. Die Verfassungsbestimmungen, die Gesetzesänderungen wie auch die entsprechenden Verordnungsanpassungen sollen zwingend gleichzeitig am 1. Januar 2016 in Kraft treten.
Anfang Jahr wurde das Anhörungsverfahren zu folgenden Verordnungsanpassungen durchgeführt:
Totalrevision der Verordnung über die Konzessionierung und Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur (KFEV; SR 742.120) - neu Verordnung über die Konzessionierung, Planung und Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur (KPFV)
Änderung der Verordnung über die Abgeltung des regionalen Personenverkehrs (ARPV; SR 745.16) und
Aufhebung der Verordnung über die Anteile der Kantone an den Abgeltungen und Finanzhilfen im Regionalverkehr (KAV; SR 742.101.2).
1.2 Durchführung der Anhörung
Am 2. Februar 2015 wurde die Anhörung zu den „Verordnungsanpassungen im Rahmen der Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (VO-FABI) eröffnet. Insgesamt 200 Adressaten wurden zu einer Stellungnahme bis am 3. April 2015 (inkl. Fristerstreckung) eingeladen.