Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/108: Verordnungsanpassungen im Rahmen der neuen Finanzierung und Ausbaus der Bahninfrastruktur (FABI) · 26 Seiten
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Aktenzeichen: BAV-200-00001/00008/00004/00005/00010/00001
Es sind insgesamt 56 Stellungnahmen eingegangen, davon 51 von angeschriebenen Adressaten und 5 von Dritten.
Adressaten Angeschriebene Antwortende I. Kantone + KöV, KKDöV, VöV 26 + 3 26 + 2 II. Organisationen 96
III. Transportunternehmen / Konzessionäre 16217
IV. Weitere / Spontanantworten 05
Total 20056
Die Stellungnahmen fielen mehrheitlich positiv aus.
2. Schwerpunkte der Stellungnahmen zu den einzelnen Themenbereichen
2.1 Änderung der Verordnung über die Abgeltung des regionalen Personenverkehrs (ARPV; SR 745.16)
Diese Verordnung wird hauptsächlich angepasst aufgrund der neuen Einlage der Kantone von 500 Mio. Franken pro Jahr in den Bahninfrastrukturfonds (BIF). Aufgrund dieser Einlage fällt die Kantonsbeteiligung an der Finanzierung der Infrastruktur des regionalen Personenverkehrs in der Verordnung über die Anteile der Kantone an den Abgeltungen und Finanzhilfen im Regionalverkehr (KAV; SR 742.101.2) weg. Das BAV schlägt nun im Rahmen dieser Anhörung vor, dass mit dem Wegfall der genannten direkten Beteiligung der Kantone die KAV aufgehoben wird und die verbleibenden Bestimmungen in die ARPV überführt werden. Zudem wird mit der Anpassung des Artikels 14 in der ARPV der vierjährige Zahlungsrahmen für die Abgeltung der ungedeckten Kosten der bestellten Verkehrsangebote des regionalen Personenverkehrs, welcher mit dem zweiten Schritt der Bahnreform 2 eingeführt (Art. 30a PBG) wurde, auf Verordnungsstufe verankert. Hinzu kommen sprachliche Präzisierungen, wie auch Abstimmungen mit der totalrevidierten Verordnung über die Konzessionierung und Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur (KFEV).