Vorlage
Vernehmlassung 2014/13: Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Festlegung der Modalitäten ihrer Beteiligung am Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (European Asyl Support Office, EASO) · 36 Seiten
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(2) Die Schweiz hat mit der EU Abkommen geschlossen, auf deren Grundlage sie das EU-Recht
in dem unter die Verordnung fallenden Bereich übernommen hat und anwendet, insbesondere das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen
Eidgenossenschaft über die Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat oder in der Schweiz gestellten Asylantrags1–
HABEN FOLGENDES VEREINBART:
1ABl. EU L 53 vom 27.2.2008, S. 5.
EU/CH/EASO/de 3