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Vernehmlassung 2014/13: Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Festlegung der Modalitäten ihrer Beteiligung am Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (European Asyl Support Office, EASO) · 36 Seiten

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ARTIKEL 1

Umfang der Beteiligung

Die Schweiz beteiligt sich zu den in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen in vollem Umfang an der Arbeit des Unterstützungsbüros und hat Anspruch auf die in der Verordnung genannten Unterstützungsmaßnahmen des Unterstützungsbüros.

ARTIKEL 2

Verwaltungsrat

Die Schweiz ist im Verwaltungsrat des Unterstützungsbüros als Beobachterin ohne Stimmrecht vertreten.

ARTIKEL 3

Finanzieller Beitrag

(1) Die Schweiz leistet einen Jahresbeitrag zu den Einnahmen des Unterstützungsbüros, der sich gemäß der Formel in Anhang I nach dem Anteil ihres Bruttoinlandsprodukts (BIP) am gesamten BIP aller beteiligten Staaten berechnet.

EU/CH/EASO/de 4