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Vernehmlassung 2014/13: Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Festlegung der Modalitäten ihrer Beteiligung am Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (European Asyl Support Office, EASO) · 36 Seiten

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ANHANG III

FINANZKONTROLLE BETREFFEND TEILNEHMER AUS DER SCHWEIZ

AN AKTIVITÄTEN DES UNTERSTÜTZUNGSBÜROS

ARTIKEL 1

Direkte Kommunikation

Das Unterstützungsbüro und die Europäische Kommission stehen in direkter Verbindung zu allen in der Schweiz ansässigen Personen und Einrichtungen, die an Aktivitäten des Unterstützungsbüros als Auftragnehmer, Teilnehmer an einem Programm des Unterstützungsbüros, Empfänger von Mitteln des Unterstützungsbüros oder von EU-Mitteln oder als Unterauftragnehmer teilnehmen. Diese Personen können der Europäischen Kommission und dem Unterstützungsbüro direkt alle relevanten Informationen und Unterlagen übermitteln, die sie gemäß den in der Vereinbarung genannten Instrumenten und den in Anwendung dieser Instrumente geschlossenen Verträgen und Abkommen oder gefassten Beschlüssen vorzulegen haben.

EU/CH/EASO/Anhang III/de 1