Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/14: Revision der Expatriates-Verordnung (ExpaV) · 16 Seiten
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ESTV und den kantonalen Steuerbehörden bezüglich steuerlicher Abzugsmöglichkeiten von Berufskosten für sog. Expatriates einräumen, insbesondere:
- Welche Abzüge sind Berufskosten?
- Wie hoch sind die Abzüge?
- Gibt es Ungleichbehandlungen von Aus- und Inländern?
- Wer profitiert von der ExpaV? Sind es die Expatriates oder sind es die Unternehmen?
Zur Begründung des Postulates verwies Nationalrätin Fässler auf den Entscheid der Steuerrekurskommission II des Kantons Zürich vom 23. Oktober 2007 (2ST.2006.63 / 2DB.2006.39). Dieser Entscheid hielt insbesondere fest, dass Artikel 26 Absatz 1 Buchstabe c DBG nicht extensiv ausgelegt werden dürfe, weshalb Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe b und c (Abzüge für Wohn- und Privatschulkosten) der ExpaV gesetzeswidrig seien (Überschreiten der Delegation nach Art. 26 DBG). Die Steuerrekurskommission II hielt weiter fest, dass die ExpaV auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten problematisch sei, denn sie verstosse zumindest teilweise gegen das Rechtsgleichheitsgebot (unterschiedliche Behandlung von ausländischen und inländischen Erwerbstätigen). Die nachfolgende Instanz (Verwaltungsgericht des Kantons Zürich) hat sich zu diesen Fragen materiell nicht geäussert, da dem Steuerpflichtigen die Qualifikation als Expatriate nicht zugesprochen wurde (Entscheid SB.2007.00120 vom 16. April 2008). Dieser Entscheid ist unangefochten in Rechtskraft erwachsen.
Am 13. April 2011 hat der Nationalrat über das Postulat Fässler beraten. Nationalrätin Fässler hat ihr Postulat zurückgezogen, nachdem Bundesrätin Widmer-Schlumpf (damals noch als Vorsteherin des EJPD) erklärt hat, eine umgehende Überprüfung der Expatriates-Verordnung durch das Bundesamt für Justiz (BJ) in die Wege zu leiten.
2.4.2 Gutachten Bundesamt für Justiz (BJ)
Das Gutachten des BJ vom 6. September 2011 zur Verfassungs- und Gesetzmässigkeit der ExpaV ist am 6. Dezember 2011 in der VPB2 publiziert worden. Es kommt zum Schluss, dass die Expatriates-Verordnung grundsätzlich verfassungs- und gesetzeskonform ausgestaltet ist. Das BJ empfiehlt aber gesetzgeberische Anpassungen (vgl. dazu Ziff. 3).
2.4.3 Interpellation Pfister Gerhard (11.4022)3
Am 30. September 2011 verlangte Nationalrat Pfister Auskunft über die Auswirkungen einer Abschaffung der Steuerabzüge für Expatriates. Der Bundesrat verwies auf das Gutachten des BJ, das die grundsätzliche Gesetzes- und Verfassungskonformität der Expatriates-Verordnung bejahte. Die vom BJ aufgeworfenen Kritikpunkte würden aber gegenwärtig untersucht. Vor diesem Hintergrund und in Erwartung der Resultate dieser laufenden Untersuchung habe der Bundesrat daher zurzeit nicht die Absicht, die in der Expatriates-Verordnung festgelegten Abzüge abzuschaffen. In diesem Sinne erübrige sich die detaillierte Beantwortung der einzelnen in der Interpellation aufgeworfenen Fragen.
2.4.4 Interpellation Gysi (12.3491)4
In der Sommersession 2012 reichte Nationalrätin Gysi eine Interpellation ein, mit der sie vor allem die Fragen stellte, ob die Möglichkeit, die Kosten für Privatschulen von den Steuern abzuziehen, nicht im Widerspruch zur Forderung nach Integration stehe. Federführend war das Bundesamt für Migration (BFM). Die Antwort zur Interpellation Gysi wurde mit der Beantwortung der beiden Motionen Fässler/Schelbert (siehe Ziff. 1) koordiniert.
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