Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/40: Änderung der Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik · 19 Seiten

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pro neu zu schaffenden, bzw. CHF 35‘797.- bis CHF 71‘594.- pro zu erhaltenden Arbeitsplatz und Jahr. Welchen Betrag pro neu zu schaffenden bzw. zu erhaltenden Arbeitsplatz und Jahr darf aus Ihrer Sicht nicht überstiegen werden?

Berechnungsformel

22 von insgesamt 28 antwortenden Teilnehmern stimmen der vorgeschlagenen Formel für die Festlegung des Höchstbetrags der Steuererleichterung des Bundes zu. 6 Teilnehmer stehen der vorgeschlagenen Formel kritisch gegenüber oder stellen grundsätzlich die Einführung einer Obergrenze in Frage.

22 Teilnehmer (AG, AI, AR, BE, BS, CVP, NE, OW, SAB, SBV, SG, SGB, SH, SO, SP, SSV, TG, TI, UR, VS, ZH und ZHK) erachten die vorgeschlagene Berechnungsformel als zweckmässig, einfach und praktikabel.

6 Teilnehmer stehen der vorgeschlagenen Formel kritisch gegenüber (GR, HKGR, JU und Swissholdings) oder stellen grundsätzlich die Einführung einer Obergrenze in Frage (ES,

BL). Neben der Anzahl Arbeitsplätze sollten auch die Lohnsumme, die Art der Arbeitsplätze oder die bestehende Wirtschaftsstruktur der betroffenen Region sowie die Investitionen in Maschinen und Land Beachtung finden.

Höchstbeträge Bundessteuererleichterung

20 von insgesamt 24 antwortenden Teilnehmern unterstützen die vorgeschlagenen Bandbreiten für die Festlegung der zukünftigen Höchstbeträge. 4 Teilnehmer stehen den vorgeschlagenen Bandbreiten kritisch gegenüber.

Von den 22 Teilnehmern, die sich zu einem konkreten Betrag pro Arbeitsplatz äusserten, beantragen 7 Teilnehmer eine Berücksichtigung der oberen Werte der Bandbreiten (CHF 143'188.- pro neu zu schaffenden, bzw. CHF 71'594.- pro zu erhaltenden Arbeitsplatz). 3 Teilnehmer empfehlen einen mittleren Wert von CHF 100'000.- pro Arbeitsplatz. 12 Teilnehmer bevorzugen die unteren Werte der Bandbreiten (CHF 71'594.- pro neu zu schaffenden, bzw. CHF 35'797.- pro zu erhaltenden Arbeitsplatz) oder schlagen tiefere Werte bis zu CHF 15'000.- pro Arbeitsplatz vor.

20 Teilnehmer (AG, AI, AR, BE, BS, GE, NE, OW, SBV, SG, SGB, SH, SO, SP, SSV, SZ, TG, UR, VS und ZHK) begrüssen grundsätzlich die zur Diskussion gestellten Bandbreiten für die Festlegung der zukünftigen Höchstbeträge. 4 Teilnehmer (BL, GR, HKGR und VD) stehen den vorgeschlagenen Bandbreiten kritisch gegenüber. Sie lehnen Durchschnittswerte als Grundlage für die Festlegung der Höchstbeträge ab (GR, HKGR und VD) oder stellen grundsätzlich die Einführung einer Obergrenze in Frage (BL).

Von den 22 Teilnehmern, die sich zu einem konkreten Betrag pro Arbeitsplatz äusserten, beantragen 7 Teilnehmer (AI, AR, BE, GR, HKGR, SG und SH) eine Berücksichtigung der oberen Werte der Bandbreiten7. Für 3 Teilnehmer (GR, HKGR und SH) sollte dabei der Höchstwert von CHF 143'188.- sowohl für neu zu schaffende wie für zu erhaltende Arbeitsplätze zur Anwendung kommen.

3 Teilnehmer (NE, TG und SSV) empfehlen einen mittleren Wert von CHF 100'000.- pro Arbeitsplatz.

12 Teilnehmer bevorzugen die unteren Werte der Bandbreiten8 (AG, BL, BS, SBV, SGB, SP, SZ und ZHK) oder erachten die Bandbreiten tendenziell als zu hoch angesetzt (FR, TI, ZG und ZH). Anstelle der Bruttowertschöpfung eines vollzeitäquivalenten Arbeitsplatzes im Business Sektor empfiehlt ein Teilnehmer (ZG), jene in der produktiven und produktionsnahen Wirtschaft, welche im Zentrum der Steuererleichterungen steht, als Grundlage zu nehmen.

7 CHF 143'188.- pro neu zu schaffenden, bzw. CHF 71'594.- pro zu erhaltenden Arbeitsplatz.

8 CHF 71'594.- pro neu zu schaffenden, bzw. CHF 35'797.- pro zu erhaltenden Arbeitsplatz 644.20/2005/00668 \ COO.2101.104.2.1211885 14/19