Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/40: Änderung der Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik · 19 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 4Fedlex · Ergebnisbericht

Das Verzeichnis der Vernehmlassungsteilnehmenden befindet sich im Anhang.

Der Ergebnisbericht informiert über alle eingereichten Stellungnahmen und fasst deren Inhalte wertungsfrei zusammen (Art. 20 Absatz 1 VIV2). Bestimmungen zu denen keine Stellungnahme eingegangen ist, werden nicht aufgeführt.

3 Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse

3.1 Grundsätzliche Beurteilung der Vorlage

Die Totalrevision der BR-Verordnung findet insgesamt breite Zustimmung und wird von den Vernehmlassungsteilnehmenden grossmehrheitlich begrüsst. 34 der insgesamt 47 Teilnehmer unterstützen die Bestrebungen einer Verbesserung des Systems. Die VDK sowie 22 Kantone stellen sich grundsätzlich hinter die Revision. 10 Teilnehmer, davon 2 Kantone, stehen der Vernehmlassungsvorlage kritisch gegenüber. Weitere 3 Teilnehmer, davon 2 Kantone, beantragen, auf Bundesebene gänzlich auf Steuererleichterungen zu verzichten.

25 Teilnehmer (AI, AR, BE, CVP, ES, FDP, GE, GL, JU, LU, NE, SAB, SBV, SG, SH, SO, SP, SSV, SwissHoldings, TI, TG, UR, VD, VDK und VS) begrüssen grundsätzlich die Fortführung eines wichtigen Instruments der Regionalpolitik bei gleichzeitiger Optimierung der regulatorischen Ausgestaltung.

Zusätzlich unterstützen 9 Teilnehmer (AG, BS, BL, es, OW, SGB, SZ, ZH und ZHK) die Bestrebungen einer Verbesserung des Systems der Steuererleichterungen, betonen aber ihre generell skeptische Haltung gegenüber steuerliche Privilegierung einzelner Unternehmen in ausgewählten Regionen.

10 Teilnehmer (CP, FER, FER-Arcju, FR, GR, GS, HKBB, HKGR, SGV und SVP) stehen der Vernehmlassungsvorlage kritisch gegenüber. Für 3 Teilnehmer (CP, FER und FER-Arcju) sind die Änderungen übermässig und tangieren den schweizerischen Steuerföderalismus. 2 Teilnehmer (HKBB und SGV) beurteilen die Vorlage als schwer verständlich und kontraproduktiv unter dem Gesichtspunkt der administrativen Entlastung. 3 Teilnehmer (GR, HKGR und SVP) lehnen die Anpassung der Anwendungsgebiete kategorisch ab. Eine Weiterführung der Steuererleichterungen wird nur begrüsst, wenn auf die Neudefinition der Anwendungsgebiete verzichtet wird, bzw. wenn diese gemäss eingereichter Stellungnahme überarbeitet wird. Ein Teilnehmer (GS) erachtet es als nicht sachdienlich, die Betriebe des

Gastgewerbes von den Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik wie bisher auszuschliessen.

Weitere 3 Teilnehmer (NW, ZG und ZWK) stellen den Antrag, auf temporäre Steuerbefreiungen auf Bundesebene gänzlich zu verzichten. Mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) sind weitere Instrumente im Bereich der regionalwirtschaftlichen Förderung überflüssig geworden.

3.2 Anpassung der Anwendungsgebiete (Artikel 3)

Der Reform des Perimeters wird mehrheitlich zugestimmt. 25 von 36 Teilnehmern, die zur Anpassung der Anwendungsgebiete eine Stellungnahme einreichten, unterstützen grundsätzlich die geplante Anpassung der Anwendungsgebiete unter Berücksichtigung der Raumordnungspolitik. 11 Teilnehmer stehen der geplanten Anpassung kritisch gegenüber oder lehnen diese ab.

12 Teilnehmer äussern Kritik am Steuerungsmodell zur Bestimmung der Anwendungsgebiete. Kritikpunkte bilden die gemeindescharfe Abgrenzung (9 Teilnehmer), die Teilindikatoren zur Bestimmung der Strukturschwäche (8 Teilnehmer), die Verwendung des behörden-

2 Vernehmlassungsverordnung, SR 172.061.1 644.20/2005/00668 \ COO.2101.104.2.1211885 4/19