Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/40: Änderung der Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik · 19 Seiten
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Zentrum ausserhalb des Anwendungsgebiets) nicht zum Ausschluss beider Zentren aus den Anwendungsgebieten führen darf. NE beantragt eine entsprechende Überarbeitung.
3.6.4 Artikel 6 Voraussetzung für die Gewährung von Steuererleichterungen
36 Teilnehmer äussern sich zur Frage der Mindestanzahl der zu schaffenden Arbeitsplätze bei Vorhaben produktionsnaher Dienstleistungsbetriebe (Absatz 2). 3 Teilnehmer äussern sich zur Regelung hinsichtlich der Verschiebung von Arbeitsplätzen von einem Kanton in einen anderen (Absatz 3). 2 Teilnehmer äussern sich zur Förderungswürdigkeit von Restrukturierungen mit Abbau von Arbeitsplätzen (Absatz 4).
Absatz 2
Die Vernehmlassungsteilnehmenden wurden gebeten insbesondere zur folgenden Frage Stellung zu nehmen:
Soll die Mindestanzahl der zu schaffenden Arbeitsplätzen bei Vorhaben produktionsna-
her Dienstleistungsbetriebe, wie im Verordnungsentwurf vorgesehen, bei 20 bleiben oder auf 10 reduziert werden?
19 von insgesamt 36 Teilnehmern sprechen sich für eine Reduktion der Mindestanzahl der zu schaffenden Arbeitsplätzen bei Vorhaben produktionsnaher Dienstleistungsbetriebe von bisher 20 auf 10, bzw. 5 Arbeitsplätze aus. 17 Teilnehmer befürworten die Weiterführung der bisherigen Mindestanzahl von 20 Arbeitsplätzen oder fordern eine Erhöhung auf mindestens 30 Arbeitsplätze.
19 Teilnehmer sprechen sich für eine Reduktion der Mindestanzahl der zu schaffenden Arbeitsplätzen von 20 auf 10 (AI, AR, BE, CP, ES, FER-Arcju, GR, HKGR, JU, SAB, SG, SSV, TG, UR, VD, VDK und VS, ), bzw. 5 Arbeitsplätze (GS) aus. Ein Teilnehmer (VD) schlägt einen differenzierten Wert vor, je nachdem ob es sich um ein Hauptquartier (mindestens 20 Arbeitsplätze) oder um ein Verwaltungs- oder Forschungs- und Entwicklungszentrum (mindestens 10 Arbeitsplätze) handelt. Wird keine Unterscheidung gemacht, wird eine Reduktion der Mindestanzahl auf 10 Arbeitsplätze unterstützt.
17 Teilnehmer befürworten die Weiterführung der bisherigen Mindestanzahl von 20 Arbeitsplätzen (AG, BS, BL, CVP, GE, NE, OW, SBV, SGB, SH, SO, SP, SZ, TI, ZG und ZHK) oder fordern eine Erhöhung auf mindestens 30 Arbeitsplätze (ZH).
Absatz 3
Ein Teilnehmer begrüsst die klare Bestimmung, wonach bei Sitzverlegungen innerhalb der Schweiz nur die netto neu geschaffenen Arbeitsplätze förderungswürdig sind. Ein Teilnehmer beantragt eine sprachliche Anpassung. Ein Teilnehmer beantragt, bei Sitzverlegungen innerhalb der Schweiz gänzlich auf die Gewährung von Steuererleichterungen zu verzichten, unabhängig davon ob neue Arbeitsplätze geschaffen werden.
Ein Teilnehmer (SAB) begrüsst die klare Bestimmung, dass bei einer Sitzverlegung innerhalb der Schweiz nur die netto neu geschaffenen Arbeitsplätze förderungswürdig sind.
Ein Teilnehmer (VDK) beantragt die in der Entwurfsvorlage vorgesehene Formulierung "Bei Vorhaben, die zu einer Verschiebung von Arbeitsplätzen von einem Kanton in einen anderen führen, können für die Steuererleichterung nur die neu geschaffenen Arbeitsplätze berücksichtigt werden" durch geltenden Artikel 6 der BR-Verordnung zu ersetzen: "Bei einer Verschiebung von Arbeitsplätzen von einem Kanton in einen anderen werden keine Steuererleichterungen gewährt".
Ein Teilnehmer (ZG) beantragt, dass bei Verschiebungen in andere Kantone keine Steuererleichterungen gewährt werden, unabhängig davon ob zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden. Es sei volkswirtschaftlich nicht gerechtfertigt, einen interkantonalen Umzug mit Bundesgeldern zu unterstützen, auch wenn zusätzliche Stellen geschaffen werden.
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