Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/40: Änderung der Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik · 19 Seiten

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Ein Teilnehmer (FR) schlägt gestützt auf die kantonale Praxis einen Betrag von CHF 15'000.- pro Arbeitsplatz vor.

3.6.9 Artikel 12 Gesuch des Unternehmens

Ein Teilnehmer steht der Anforderung an das Unternehmen für die gesamte Dauer der beantragten Steuererleichterung eine Planbilanz und eine Planerfolgsrechnung vorzulegen skeptisch gegenüber.

Absatz 2, Buchstabe c.

Ein Teilnehmer (FR) verweist auf die Schwierigkeit für ein Unternehmen den Geschäftsgang über 10 Jahre vorauszusehen. Er empfiehlt deshalb, die Steuererleichterung in zwei Perioden aufzuteilen und Planzahlen nur über fünf Jahre zu verlangen.

3.6.10 Artikel 13 Antrag des Kantons

23 Teilnehmer äussern sich zur Frage der Einreichefrist für neue Unternehmen; 22 Teilnehmer zur Frage der Einreichefrist für bestehende Unternehmen (Absatz 3). 4 Teilnehmer fordern, "Kalenderjahr" mit "Steuerperiode" zu ersetzen. 2 Teilnehmer beantragen, dass der Fristbeginn auf die Einreichung des Antrags beim Kanton und nicht beim SECO abstellt.

Absatz 3

Die Vernehmlassungsteilnehmenden wurden insbesondere eingeladen zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:

Soll die Einreichefrist für neue Unternehmen, wie im Verordnungsentwurf vorgesehen,

bei 270 Kalendertage (9 Monate) festgelegt werden oder soll sie auf 360 Kalendertage (12 Monate) erhöht oder auf 0 Kalendertage reduziert werden?

Soll die Einreichefrist für bestehende Unternehmen, wie im Verordnungsentwurf vorgese-

hen, bei 270 Kalendertage (9 Monate) festgelegt werden oder soll sie auf 0 Kalendertage (d.h. Einreichung des Antrags vor Realisierung des 1. Umsatzes) reduziert werden?

Neue Unternehmen

Bei neuen Unternehmen sprechen sich 12 von 23 Teilnehmern, die zu dieser Frage eine Stellungnahme einreichten, für eine Einreichefrist von 270 Kalendertagen oder weniger aus. 11 Teilnehmer befürworten eine Verlängerung auf 360 Kalendertage.

12 Teilnehmer befürworten die bisherige Einreichefrist von 270 Tagen (AR, BL, CP, FER-Arcju, NE, SG, SO, TG und VS) oder sprechen sich für eine Reduktion auf 0 Tage (AG, SGB und SP) aus.

11 Teilnehmer (AI, BE, ES, FR, GR, HKGR, SH, TI, UR, VD und ZH) unterstützen eine Einreichefrist von 360 Tagen.

Bestehende Unternehmen

Bei bestehenden Unternehmen stimmen 18 von 22 Teilnehmern, die sich zu dieser Frage äusserten, einer Einreichefrist von 270 Kalendertagen oder weniger zu. 4 Teilnehmer beantragen eine einheitliche Einreichefrist von 360 Kalendertagen für neue und bestehende Unternehmen.

18 Teilnehmer befürworten eine Einreichefrist von 270 Tagen (AR, BL, CP, ES, FER-Arcju, GR, HKGR, NE, SG, SO, TG, TI und VS) oder sprechen sich für eine Reduktion der Einreichefrist auf 0 Tage aus (AG, AI, SGB, SP und UR).

4 Teilnehmer (BE, VD, SH und ZH) beantragen eine einheitliche Einreichefrist von 360 Tagen für neue und bestehende Unternehmen. Eine Frist von 360 Tagen wird der notwendigen Zeit für die kantonale Entscheidungsfindung besser gerecht und gewährleistet insbesondere

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