Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/40: Änderung der Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik · 19 Seiten
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unverbindlichen Raumkonzepts Schweiz als Grundlage für die Abgrenzung des Förderperimeters (5 Teilnehmer) sowie die Erteilung des Mandats zur Erstellung des Steuerungsmodells an eine private Firma, die von insgesamt 10 Indikatoren bei einem auf eigene Berechnungen zurückgreift (1 Teilnehmer).
25 Teilnehmer (AR, BS, BL, BE, CP, CVP, es, ES, FER-Arcju, GE, GL, JU, LU, NE, SG,
SGB, SO, SP, SSV, TI, TG, UR, VD, VDK und ZHK) unterstützen die Stossrichtung der geplanten Anpassung der Anwendungsgebiete. Es wird insbesondere begrüsst, dass die Steuererleichterungen in Zukunft zu einer nachhaltigen Raumentwicklung beitragen und mit anderen raumwirksamen Politiken des Bundes und der Kantone koordiniert werden.
11 Teilnehmer (AG, AI, FDP, FR, GR, GS, HKGR, SAB, SBV, SVP und VS) stehen der geplanten Anpassung kritisch gegenüber oder lehnen diese ab. 4 Teilnehmer (SAB, SBV, SVP und VS) stellen die Orientierung an regionalen Zentren grundsätzlich in Frage, da in Zukunft Gebiete bis weit ins Mittelland zum Nachteil von echten Randregionen gefördert würden. Zudem führt der Zentrum-basierte Ansatz zum Ausschluss kleiner Gemeinden, welche nicht unmittelbar mit einem Zentrum verbunden sind, dennoch aber über ausgestattete Gewerbezonen verfügen. 2 Teilnehmer (GS und SAB) fordern, dass die Anwendungsgebiete so definiert werden, dass insbesondere Berggebiete von Steuererleichterungen profitieren können. Für 2 Teilnehmer (GR und HKGR) führt die geplante Anpassung zu unannehmbaren Wettbewerbsverzerrungen innerhalb desselben funktionalen Raums und benachteiligt GR im interkantonalen Standortwettbewerb gegenüber den Kantonen SG und TI. Sie beantragen deshalb die Weiterführung des bisherigen Perimeters oder eine Neubearbeitung des Perimeters, welche die gesamte Mesolcina und das vordere Prättigau in den Kreis der Anwendungsgebiete aufnehmen würde.
Hinsichtlich des Steuerungsmodells zur Festlegung der Anwendungsgebiete wird vor allem bemängelt, dass eine gemeindescharfe Abgrenzung der regionalen Zusammenarbeit in der Entwicklung nicht zuträglich sei, da manche Entwicklungskonzepte überkommunal oder sogar überkantonal aufgegleist werden. Aus diesem Grund schlagen 9 Teilnehmer (BL, FR,
GR, HKGR, NE, SAB, SBV, SVP und TI) vor, dass die Anwendungsgebiete nicht nur einzelne Zentren oder Gemeinden, sondern funktionale Räume berücksichtigen. Weiter beanstanden 8 Teilnehmer (FR, GR, HKGR, NE, SAB, SBV, SH und VS), dass die Teilindikatoren zur Bestimmung der Strukturschwäche vergangenheitsbasiert sind, direkt oder indirekt zu stark mit demographischen oder sozio-ökonomischen Entwicklungen auf Gemeindestufe und zu wenig mit der regionalen Wirtschaftsstruktur, der nachhaltigen Entwicklung und der Zielsetzung der Steuererleichterungen korreliert sind. 5 Teilnehmer (FDP, SAB, SBV, SVP und VS) stellen die Verwendung des behörden-unverbindlichen Raumkonzepts Schweiz als Grundlage für die Abgrenzung des Förderperimeters in Frage. Sie fordern, dass die Kantone unter Berücksichtigung des zentralen Kriteriums der Strukturschwäche entscheiden können, welche Gemeinden sie in Abstimmung mit ihren kantonalen Entwicklungs- und Richtplanstrategien gezielt mit Steuererleichterungen unterstützen wollen. Die Erteilung des Mandats zur Überprüfung der Anwendungsgebiete für Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik3 an eine private Firma, die von insgesamt 10 Indikatoren bei einem auf eigene Berechnungen zurückgreift, wird seitens eines Teilnehmers (FR) kritisiert.
3.3 Form des kantonalen Steuererleichterungsentscheids (Artikel 9)
30 Teilnehmer einschliesslich die VDK stimmen der formalen Anforderung an den kantonalen Steuererleichterungsentscheid zu oder äussern keine Kritik dazu. 17 Teilnehmer, davon 12 Kantone, lehnen die Formvorschrift oder generell die Verankerung einer Obergrenze in der Verordnung ab.
3 Credit Suisse Economic Research, "Überprüfung der Anwendungsgebiete für Steuererleichterungen im Rahmen der NRP", Veröffentlichung im April 2015 auf der Internetseite des SECO, rechts unter "Berichte": http://www.seco.admin.ch/themen/05116/05118/05298/index.html?lang=de 644.20/2005/00668 \ COO.2101.104.2.1211885 5/19