Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/40: Änderung der Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik · 19 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 16Fedlex · Ergebnisbericht

für Vorhaben bestehender Unternehmen mit einem ersten Umsatz in der zweiten Jahreshälfte genügend Zeit für die Gesuchseinreichung beim Bund.

Ferner beantragen 2 Teilnehmer (GR und HKGR), dass der Fristbeginn auf die Einreichung des Antrags beim Kanton und nicht beim SECO abstellt. In Absatz 3 Satz 1 ist "beim SECO" mit "beim Kanton" zu ersetzen.

4 Teilnehmer (BL, GR, HKGR und TG) beantragen in Absatz 3 Satz 2 "ab Beginn des Kalenderjahres" mit "ab Beginn der Steuerperiode" zu ersetzen. Diese Änderung wird damit begründet, dass sich die Steuerperiode eines Unternehmens gemäss Artikel 31 Absatz 2 SthG nach dem Geschäftsjahr richtet. Somit gibt es Unternehmen mit Steuerperioden, die nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmen.

3.6.11 Artikel 15 Verfügung des WBF

Ein Teilnehmer beantragt, dass zwingende Auflagen zur Nachzahlung der Steuern über die Dauer der Steuererleichterung hinaus verfügt werden

Absatz 2

Ein Teilnehmer (ZG) beantragt, dass zwingend Auflagen verfügt werden, welche über die Dauer einer Steuererleichterung hinaus wirken und beispielsweise eine degressive Nachzahlung der Steuern innerhalb der folgenden 5 Jahre ermöglichen.

3.6.12 Artikel 17 Revisionstelle

Die Vernehmlassungsteilnehmenden wurden insbesondere eingeladen, zur folgenden Frage Stellung zu nehmen:

Unterstützen Sie die im Verordnungsentwurf vorgesehene Einführung einer Bestäti-

gungspflicht durch die Revisionstelle in Bezug auf die Daten zur Entwicklung der Arbeitsplätze?

25 von 30 Teilnehmern, die zur dieser Frage eine Stellungnahme einreichten, unterstützen die Einführung einer Bestätigungspflicht durch die Revisionsstelle in Bezug auf die Daten zur Entwicklung der Arbeitsplätze. 5 Teilnehmer lehnen sie ab.

25 Teilnehmer (AG, AI, AR, BL, ES, GL, GR, HKGR, NE, OW, SBV, SG, SGB, SH, SO, SP, SSV, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG und ZH) unterstützen die Einführung einer Bestätigungspflicht durch die Revisionsstelle.

5 Teilnehmer (BE, CP, FER-Arcju, SwissHoldings und ZHK) lehnen diese neue Bestimmung ab. Ein Teilnehmer (BE) erachtet eine solche Verpflichtung als negatives Signal gegenüber dem Unternehmen. Zudem entstehen für das Unternehmen Mehrkosten, da derartige Überprüfungen nicht Teil des üblichen Revisionsmandates sind. Laut einem Teilnehmer (Swiss-Holdings) haben Unternehmen ein ureigenes Interesse, korrekte Angaben zu machen, um ihren Anspruch auf Steuererleichterungen nicht zu gefährden. Ausserdem sollte der Aufwand und die Zusatzkosten für die Unternehmen möglichst gering gehalten werden, indem bestehende und in Zukunft neu eingeführte Instrumente (wie zum Beispiel die länderbezogene Berichterstattung) bei der Festlegung zusätzlicher Pflichten berücksichtigt werden. Ein Teilnehmer (ZHK) hinterfragt die Notwendigkeit dieser neuen Auflage und verweist auf die damit verbundenen Verantwortlichkeitsfragen.

Ferner beantragt ein Teilnehmer (SP) den Artikel wie folgt zu ergänzen, damit die überprüften Daten nicht nur an die Kantone sondern auch an den Bund weitergeleitet werden: "... die Daten zur Entwicklung der Arbeitsplätze jährlich durch die Revisionsstelle bestätigen lassen und diese an die Kantone und den Bund weiterleiten."

644.20/2005/00668 \ COO.2101.104.2.1211885 16/19