Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/40: Änderung der Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik · 19 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 10Fedlex · Ergebnisbericht
finden. Für ein Teilnehmer (NE) wäre es wünschenswert, die Arbeitslosigkeit stärker zu gewichten. Ein Teilnehmer (FR) beantragt, dass die Optimierung der Mobilität und die Reduktion der zurückgelegten Strecken als vorrangiges Ziel einer geordneten Besiedlung stärker berücksichtigt werden. Nicht zuletzt fordert ein Teilnehmer (FR), dass die Berechnungsmethode und sämtliche dazu benötigten Daten in transparenter Weise veröffentlicht werden.
Absatz 2
36 Teilnehmer äussern keine Kritik zum vorgeschlagenen Schwellenwert der Bevölkerung, der mit den Anwendungsgebieten abgedeckt werden soll oder erachten diesen als angemessen. 9 Teilnehmer, einschliesslich die VDK und 7 Kantone, beantragen eine Erhöhung. Ein Teilnehmer fordert eine Reduktion. Ein Teilnehmer erachtet den vorgeschlagenen Schwellenwert als nicht nachvollziehbar und ohne Bezug zu den anderen Anforderungskriterien.
9 Teilnehmer (AI, BE, FER-Arcju, FR, NE, SG, TG, VDK und VS) beantragen eine Ausdehnung der Anwendungsgebiete zur Stärkung der Wirksamkeit des Instruments in den betroffenen Gebieten. 7 Teilnehmer (BE, FR, NE, SG, TG, VDK und VS) sind der Ansicht, dass die Anwendungsgebiete nicht wie in der Vorlage vorgeschlagen "zusammen höchstens 10 Prozent der Schweizer Bevölkerung" sondern "zusammen höchstens 15 Prozent der Schweizer Bevölkerung umfassen" sollen. Ein Teilnehmer (AI) beantragt eine Erhöhung auf 19 Prozent. Ein Teilnehmer (FER-Arcju) schliesst sich der Forderung nach einer Ausdehnung der Anwendungsgebiete an, ohne Angabe eines Prozentsatzes.
7 Teilnehmer (BS, CVP, GE, OW, SP, SZ und ZH) erachten den Schwellenwert von 10 Prozent als ausgewogen, bzw. als Obergrenze, da bei der Gewährung von Steuererleichterungen grundsätzlich Zurückhaltung ausgeübt werden soll.
Ein Teilnehmer (ZHK) begrüsst die verbindliche Kodifizierung des Anteils der Bevölkerung, der mit dem Perimeter abgedeckt werden soll. Der Schwellenwert sollte jedoch bei 7.5 anstelle von 10 Prozent angesetzt werden.
Für ein Teilnehmer (BL) ist grundsätzlich nicht nachvollziehbar, warum die Anwendungsgebiete höchstens 10 Prozent der Schweizer Bevölkerung umfassen dürfen. Diese Grenze stehe ohne Bezug zu den anderen Anforderungskriterien.
Absatz 3
5 Teilnehmer erachten das zugestandene Anhörungsrecht als ungenügend; ein Teilnehmer als minimalstes Mitspracherecht.
5 Teilnehmer (FDP, SAB, SBV, SVP und VS) beantragen, es den Kantonen zu überlassen, welche Gemeinden sie unter Berücksichtigung des zentralen Kriteriums der Strukturschwäche in Abstimmung mit ihren kantonalen Entwicklungs- und Richtplanstrategien gezielt mit Steuererleichterungen unterstützen wollen. Auf Bundesebene sollte nur ein allgemeiner Förderperimeter basierend auf dem Kriterium der Strukturschwäche von MS-Regionen festgelegt werden (SAB, SBV und SVP).
Ein Teilnehmer (VDK) betrachtet das durch den Bundesrat zugestandene Anhörungsrecht als minimalstes Mitspracherecht.
3.6.3 Artikel 4 Gemeindefusionen
Ein Teilnehmer lehnt die Ausnahmeregelung bei der Aufnahme einer fusionierten Gemeinde in die Anwendungsgebiete gemäss Absatz 2 ab und beantragt eine entsprechende Überarbeitung.
Absatz 2
Ein Teilnehmer (NE) lehnt Absatz 2 ab mit der Begründung, dass die Fusion von La Chauxde-Fonds (mittelstädtisches Zentrum im Anwendungsgebiet) mit Le Locle (kleinstädtisches
644.20/2005/00668 \ COO.2101.104.2.1211885 10/19