Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/40: Änderung der Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik · 19 Seiten

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Sollen die kleineren, weniger urbanen Zentren, welche dennoch eine Zentrumsfunktion

wahrnehmen ("weitere" Zentren im ländlichen Raum), wie in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a. Ziffer 3. des Verordnungsentwurfes vorgesehen, nebst den mittel- und kleinstädtischen Zentren, einschliesslich deren suburbanen Gemeinden und den ländlichen Zentren, für die Festlegung der Anwendungsgebiete einbezogen werden?

25 von 33 Teilnehmern, die zu dieser Frage eine Stellungnahme einreichten, unterstützen den Einbezug der kleineren, weniger urbanen Zentren, welche dennoch eine Zentrumsfunktion wahrnehmen, für die Festlegung der Anwendungsgebiete. 8 Teilnehmer lehnen die Berücksichtigung der kleineren, weniger urbanen Zentren ab.

22 Teilnehmer (AG, AI, AR, BE, BL, CP, CVP, ES, FER-Arcju, GL, GS, JU, LU, SG, SH, SO, SP, SSV, TG, UR, VD und VS) erachten den Einbezug der kleineren, weniger urbanen Zentren, die dennoch eine Zentrumsfunktion wahrnehmen ("weitere" Zentren im ländlichen Raum) als sinnvoll. Die räumliche Verteilung der Gebiete zur wirtschaftlichen Intensivierung wird mit dem Einbezug der "weiteren" Zentren im ländlichen Raum breiter gestreut und erlaubt einen höheren Deckungsgrad mit den kantonalen Richtplänen, ohne dass die Ziele des Raumkonzepts Schweiz verletzt werden.

Weitere 3 Teilnehmer (GR, HKGR und SAB) lehnen die neue Festlegung der Anwendungsgebiete grundsätzlich ab, sprechen sich aber für den Einbezug der "weiteren" Zentren im ländlichen Raum aus, falls trotzdem an der Reform des Perimeters festgehalten werden soll. Ein Teilnehmer (SAB) ist der Ansicht, dass insbesondere Berggebiete von Steuererleichterungen profitieren können sollten. Für 2 Teilnehmer (GR und HKGR) stimmen beide Varianten - mit oder ohne Einbezug der "weiteren" Zentren im ländlichen Raum - nicht mit den potenzialorientierten Überlegungen der NRP und mit den relevanten Arbeitszonen des Kantons GR überein. Sie sprechen sich für die Fortführung des Status quo-Perimeters oder beantragen eine Neubearbeitung des Perimeters, welche die gesamte Mesolcina und das vordere Prättigau in den Kreis der Anwendungsgebiete aufnehmen würde.

8 Teilnehmer (BS, NE, SGB, SZ, TI, ZG, ZH und ZHWK) äusserten sich gegen den Einbezug der "weiteren" Zentren im ländlichen Raum. Die Anwendungsgebiete sollen möglichst eng definiert werden, da bei der Gewährung von Steuererleichterungen grundsätzlich Zurückhaltung ausgeübt werden soll. Ein Teilnehmer (TI) lehnt den Einbezug der "weiteren" Zentren im ländlichen Raum ab, da diese im funktionalen Raum Bellinzona (TI) - Mesolcina (GR) zu unzulässigen Wettbewerbsverzerrungen führen würde. Mit Ausschluss von 9 Gemeinden sei TI der Kanton, der bei einem Einschluss der "weiteren" Zentren im ländlichen Raum am meisten zu verlieren habe.

Absatz 1 Buchstabe b

8 Teilnehmer (FR, GR, HKGR, NE, SAB, SBV, SH und VS) kritisieren die Teilindikatoren zur Bestimmung der Strukturschwäche sowie deren Gewichtung. 2 Teilnehmer (SAB und SBV) bedauern, dass die Teilindikatoren vergangenheitsbasiert sind. 4 Teilnehmer (FR, GR,

HKGR und VS) sind der Ansicht, dass die Teilindikatoren direkt oder indirekt zu stark mit demographischen oder sozio-ökonomischen Entwicklungen auf Gemeindestufe und zu wenig mit der regionalen Wirtschaftsstruktur korreliert sind. 2 Teilnehmer (GR und HKGR) kritisieren insbesondere, dass die Ermittlung der Rate der Neugründungen sämtliche Unternehmen berücksichtigt, das heisst inklusive diejenigen die aus Gründen der Konkurrenzierung oder der Zielsetzung des Instruments (Bau, Handwerk, Gastronomie, Hotels, usw.), nie in den Genuss von Steuererleichterungen kommen. Für Graubünden als Tourismuskanton mit zahlreichen solchen Unternehmen führe dieses Vorgehen zu einem verzerrten Bild der Wirtschaftsentwicklung. Eine ähnliche Schlussfolgerung gilt in Bezug auf das Pro-Kopf-Einkommen und dessen Entwicklung, welche in verschiedenen Gemeinden vor allem den attraktiven Wohnstandort bzw. die Nähe zum Wirtschaftsstandort Liechtenstein und nicht die Wirtschaftsentwicklung des betreffenden Kleinzentrums (z.B. Landquart) widerspiegelt. Ein Teilnehmer (VS) unterstützt diese Kritik mit Verweis auf die für die Genferseeregion attraktiven Wohngemeinden im Unterwallis. Ein Teilnehmer (SH) bedauert, dass die besonderen Hemmnisse der Grenzlage für die wirtschaftliche Entwicklung in der Kriterienwahl keine Berücksichtigung

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