Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/40: Änderung der Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik · 19 Seiten

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1 Einleitung

Gestützt auf die Resultate der externen Evaluation der Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik beauftragte der Bundesrat im Oktober 2013 das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), eine Reform der Steuererleichterungen vorzubereiten. Die Reform soll drei hauptsächliche Stossrichtungen beinhalten: a) die Einführung einer betragsmässigen Obergrenze, damit die Steuererleichterung stets in einem Verhältnis zu den geplanten neu geschaffenen oder erhaltenen Arbeitsplätzen steht; b) die Anpassung der Anwendungsgebiete unter Berücksichtigung der Raumordnungspolitik und c) technische Änderungen, welche die bisherigen Erfahrungen aufnehmen.

Die genannten Reformpunkte werden mit der Totalrevision der Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik (SR 901.022, nachfolgend BR-Verordnung) umgesetzt. Weiter legt der Entwurf der BR-Verordnung die Grundlagen einer erhöhten Transparenz über die gewährten Steuererleichterungen.

Der Bundesrat hat am 1. April 2015 die Vernehmlassung zur Totalrevision der BR-

Verordnung eröffnet. Die Vernehmlassung dauerte bis am 8. Juli 2015. 52 Vernehmlassungsadressaten wurden eingeladen, ihre Stellungnahme zum Vernehmlassungsentwurf einzureichen. Die Vernehmlassungsunterlagen waren auf dem Portal der Schweizer Bundesverwaltung und des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO öffentlich zugänglich. Beim SECO trafen 47 Stellungnahmen ein, davon 37 eingeladene Adressaten.

2 Teilnahme am Vernehmlassungsverfahren

Zur Vernehmlassung wurden die Regierungen der 26 Kantone, die Konferenz der Kantonsregierungen (KDK), die Konferenz Kantonaler Volkswirtschaftsdirektoren (VDK), die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK)1, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete sowie die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft eingeladen.

Neben den eingeladenen Teilnehmern haben sich auch weitere interessierte Kreise zur Vernehmlassungsvorlage geäussert: Centre Patronal (CP), Expert Suisse (ES), Fédération des entreprises romandes (FER), Fédération des entreprises romandes de l'Arc jurassien (FER-Arcju), Gastro Suisse (GS), Handelskammer und Arbeitgeberverband Graubünden (HKGR), Handelskammer beider Basel (HKBB), Swissholdings, Zuger Wirtschaftskammer (ZWK) und Zürcher Handelskammer (ZHK).

Vernehmlassungsadressaten und eingegangene Stellungnahmen:

Einladung zur Eingegangene Stellungnahme Stellungnahmen Kantone und kantonale Konferenzen 2927

In der Bundesversammlung vertretene politische 124

Parteien Gesamtschweizerische Dachverbände der Ge- 32

meinden, Städte und Bergebiete Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirt- 84

schaft Weitere interessierten Kreise 010

Total 5247

1 Die FDK (mitinteressierte Konferenz) übermittelte ihre Stellungnahme der in dieser Vernehmlassung federführenden VDK. Der Bericht gibt die Stellungnahme der federführenden VDK wieder. 644.20/2005/00668 \ COO.2101.104.2.1211885 3/19