Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/46: Bundesgesetz über die Zusammenarbeit des Bundes mit den Kantonen im Bildungsraum Schweiz (Bildungszusammenarbeitsgesetz, BiZG) · 16 Seiten
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dungsraum Schweiz wahrzunehmen. Basierend auf der Auswertung der nationalen Bildungsberichte vereinbaren Bund und Kantone wie schon in der Vergangenheit gemeinsame bildungspolitische Ziele für die Zukunft des Bildungsraums Schweiz. Diese werden im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten umgesetzt. Die Schweizerische Koordinationsstelle für Bildungsforschung (SKBF) war bislang mit der systematischen Beschaffung und Aufbereitung von Daten über den Bildungsraum betraut und erstellte im Auftrag von Bund und Kantonen eigenverantwortlich alle vier Jahre den Schweizer Bildungsbericht, unter Berücksichtigung der Fragestellungen der Auftraggeber (vgl. C). Sie soll diese Aufgabe auch künftig wahrnehmen können.
Das Bildungsmonitoring zeigt ausserdem auf, welche Wissenslücken über das Bildungssystem bestehen und wo Forschungsbedarf besteht. Es werden Fragen an die Bildungsforschung und die Bildungsstatistik formuliert, die für die Weiterentwicklung des Bildungssystems relevant sind. Diese fliessen in die Statistikvorhaben des Bundes ein, etwa in das statistische Mehrjahresprogramm. Daneben können sie in vom Bund und/oder den Kantonen geplante oder allenfalls zu planende Forschungsvorhaben aufgenommen werden. Die Resultate von Studien und Evaluationen an den Schnittstellen ermöglichen zudem in Verknüpfung mit anderen Datensätzen vielfältige Analysen. Insbesondere die Verknüpfung der Datensätze mit einem Personenidentifikator (z.B. AHV-Nummer) wird es künftig ermöglichen, Bildungsverläufe zu analysieren und dadurch besser zu verstehen, was diese beeinflusst. Die kausale Analyse von Bildungsverläufen ist nur über die gewünschte Verknüpfung von Datensätzen möglich.3 Auch hier ist die Zusammenarbeit und Koordination von Bund und Kantonen unerlässlich.
- Ein weiteres zentrales Vorhaben zur Analyse von Übergängen und Bildungsverläufen sind Outputmessungen an den Schnittstellen von Bildungsstufen und Bildungsbereichen. Hierzu zählt beispielsweise die bereits heute gemeinsam von Bund und Kantonen durchgeführte Kompetenzmessung von Jugendlichen im Rahmen von PISA (Program for International Student Assessment). PISA prüft im Dreijahreszyklus die Grundkompetenzen von 15-Jährigen in Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften und leistet damit einen Beitrag zur Effektivitätsmessung der Bildungssysteme. Die Leistungsfähigkeit der Jugendlichen am Ende der obligatorischen Schulzeit hat direkte Auswirkungen auf alle nachfolgenden Bildungsstufen. Von der Leistungsfähigkeit der Jugendlichen ist besonders die Sekundarstufe II mit ihren berufs- und allgemeinbildenden Bildungswegen betroffen. Der Bund hat also insbesondere aufgrund seiner Zuständigkeit für die Berufsbildung (Art. 63 BV) ein besonderes Interesse. Ebenso ist er aufgrund der subsidiären, sachlich beschränkten Kompetenz im Bereich der Grundschule (Art. 62 Abs. 4 BV) auf Informationen über den obligatorischen Schulbereich angewiesen. PISA ist zurzeit die einzige Quelle, die für die ganze Schweiz Daten über den Leistungsstand 15-jähriger Schülerinnen und Schüler in diesen Grundkompetenzen liefert. Als Projekt der OECD liefert PISA zudem Ergebnisse, die internationale Vergleiche ermöglichen. Die Beteiligung an PISA ist Gegenstand der Zusammenarbeit und Koordination von Bund und Kantonen.
- Ein weiteres Vorhaben der Zusammenarbeit und Koordination von Bund und Kantonen ist die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Bildungspolitik, Bildungsverwaltung, Bildungspraxis und Bildungsforschung. Gestützt auf seine Kompetenzen im Bereich Forschung und Statistik (Art. 64 Abs. 1 bzw. Art. 65
3 Die rechtliche Grundlage zur Verknüpfung von Datensätzen bietet die Verordnung des EDI über die Verknüpfung statistischer Daten vom 17. Dezember 2013 (Datenverknüpfungsverordnung); SR 431.012.13.