Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/46: Bundesgesetz über die Zusammenarbeit des Bundes mit den Kantonen im Bildungsraum Schweiz (Bildungszusammenarbeitsgesetz, BiZG) · 16 Seiten

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zur Verbesserung des Wissens über das Bildungssystem nicht wie geplant realisiert werden konnten (gut 0.8 Millionen Franken) und in PISA eine kleinere Stichprobe gezogen wurde, als ursprünglich geplant (gut 0.3 Millionen Franken). Für die Periode 2017-2020 ist demgegenüber mit Kosten in Höhe des bisherigen Voranschlags von 3.6 Millionen Franken zu rechnen. Zum einen werden an die Erstellung des Bildungsberichts 2018 umfangreichere Anforderungen gestellt als an den Bericht 2014. Diese resultieren aus den neu in Kraft gesetzten gesetzlichen Grundlagen HFKG und We-BiG, die ihren Niederschlag finden werden. Zum anderen ist damit zu rechnen, dass weitere Vorhaben zur Verbesserung des Wissens über das Bildungssystem realisiert werden können.

Für die SKBF und die CORECHED werden bisher gut 0.6 Millionen Franken pro Jahr aufgewendet. Für beide Vorhaben ist von einem etwa gleichbleibenden Mittelbedarf für die Jahre 2017 bis 2020 auszugehen.

Für die WBZ und für IFES wurden 2014 etwa 1 Millionen Franken aufgewendet. In Zukunft wird der Bund systemisch relevante Leistungen der WBZ entgelten und keine Betriebsbeiträge mehr ausrichten. Dies führt zu tendenziell tieferen Aufwendungen für die WBZ. Der Bund hat basierend auf den Erkenntnissen aus den Bildungsberichten 2010 und 2014 ein deutlich verstärktes Interesse, die Qualitätsentwicklung auf der Sekundarstufe II im Sinne der Pflege eines gemeinsamen Qualitätsverständnisses weiter zu verbessern. Dies drückt sich unter anderem im gemeinsamen bildungspolitischen Ziel von Bund und Kantonen aus, den prüfungsfreien Zugang zur Universität mit gymnasialer Maturität langfristig sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass in den Jahren 2017 bis 2020 um 0.4 Millionen Franken pro Jahr leicht erhöhte Mittel für WBZ und IFES eingesetzt werden, d.h. insgesamt 1.4 Millionen Franken pro Jahr.

Insgesamt plant der Bundesrat mit einem Gesamtaufwand für die Jahre 2017 bis 2020 in Höhe von jährlich etwa 5.6 Millionen Franken. Dies entspricht in etwa den bisher über verschiedene Kredite veranschlagten Aufwendungen für die dargestellten Vorhaben zuzüglich den Mehraufwendungen für systemisch relevante Leistungen im Bereich der Qualitätssicherung auf der Sekundarstufe II in Höhe von 0.4 Millionen Franken pro Jahr. Die Mittel werden innerhalb der für die BFI-Periode 2017 bis 2020 vorgesehenen finanziellen Enveloppe kompensiert. Vorbehalten bleiben Kürzungen aufgrund der finanziellen Entwicklung des Bundeshaushalts.

3.2.2 Personelle Auswirkungen

Die Bildungszusammenarbeit im Sinne dieses Gesetzes hat keine personellen Auswirkungen.

3.2. Auswirkungen auf die Kantone

Die Kompetenzen der Kantone werden durch die Bildungszusammenarbeit im Sinne dieses Gesetzes nicht tangiert. Das BiZG ermöglicht die langfristige Abstützung der bestehenden Zusammenarbeit mit dem Bund gemäss Art. 61a BV auf eine Zusammenarbeitsvereinbarung.

3.3. Auswirkungen auf die Volkswirtschaft und Gesellschaft

Das BiZG stellt mittels einer Zusammenarbeitsvereinbarung und dem Führen gemeinsamer Organe langfristig sicher, dass Bund und Kantone die gemeinsame Sorge für den Bildungsraum Schweiz gut informiert und gestützt auf Fakten wahrnehmen können. Das Wissen über das Bildungssystem und dessen Wechselwirkungen mit dem