Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/46: Bundesgesetz über die Zusammenarbeit des Bundes mit den Kantonen im Bildungsraum Schweiz (Bildungszusammenarbeitsgesetz, BiZG) · 16 Seiten

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Abs. 1 BV) hat der Bund bisher die Arbeiten der Schweizerischen Koordinationskonferenz Bildungsforschung (CORECHED) gefördert und wird dies auch weiterhin tun. Ein Ziel der CORECHED ist die Koordination der Bildungsforschungspolitik zwischen den relevanten Akteuren. Das Engagement des Bundes für die CORECHED ergibt sich auch aus seiner Verantwortung für die auswärtigen Angelegenheiten (Art. 54 BV), da die Koordination der Bildungsforschung auch auf internationaler Ebene erfolgt.

2. Die Qualitätsentwicklung im Sinne der Pflege eines gemeinsamen Qualitätsverständnisses sowie die Förderung, Entwicklung und Anwendung von Qualitätssicherungsverfahren ist im Bildungsraum Schweiz gewährleistet.

Hinsichtlich der Förderung der hohen Qualität und der Durchlässigkeit des Bildungsraumes Schweiz obliegt Bund und Kantonen im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten die Entwicklung von bildungsstufen- und bildungsbereichsspezifischen Qualitätszielen. Die Bundesverfassung definiert nicht, was unter "hoher Qualität" des Bildungsraumes Schweiz als Ganzes zu verstehen ist. Der Entwicklung und Pflege eines gemeinsamen Qualitätsverständnisses sowie der Förderung, Entwicklung und Anwendung von Qualitätssicherungsverfahren kommt eine entsprechend hohe Bedeutung zu. Qualitätssicherungsverfahren dienen dazu, die Qualität des Bildungsraums in Teilbereichen sicherzustellen. Begründet aus seiner Verantwortung für die Berufsbildung (Art. 63 BV), für die gymnasiale Maturität (MAR) und den Hochschulbereich (Art. 63a BV) und der Strategie des Bundesrates für eine Informationsgesellschaft Schweiz (2012)4 hat der Bund ein Interesse, sich an Vorhaben zur Qualitätsentwicklung und -sicherung im Bildungsraum Schweiz zu beteiligen (vgl. Kapitel. 4.2). Unter die Qualitätsentwicklung fallen beispielsweise Analysen und Evaluationen zur Erschliessung von Fachexpertise. Ebenso zählen die Diffusion von Fachexpertise und die Verbreitung von Empfehlungen im Auftrag der bildungspolitischen Behörden dazu. Bereits heute pflegen Bund und Kantone die Zusammenarbeit zur Sicherung der Qualität im Bereich der Integration von Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) ins Bildungswesen sowie zur Sicherung der Qualität im Bereich der gymnasialen und beruflichen Bildung. Folgende laufende Vorhaben, die fortgeführt werden sollen, dienen diesem Zweck:

- Zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität im Bereich der Integration

von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) im Bildungswesen haben Bund und Kantone das Institut für Medien, Bildung und Kultur (EDUCA) mit dem Betrieb des Schweizerischen Bildungsservers und mit dem Betrieb der Fachstelle für Informationstechnologie im Bildungswesen (SFIB) beauftragt. EDUCA fördert schweizweit die Integration der neuen Medien ins Bildungswesen. Ziel ist es, Schule und Ausbildung bei der Nutzung von IKT im Unterricht und Alltag zu beraten und die Medienkompetenz zu fördern. EDUCA erbringt hierfür im Auftrag der öffentlichen Hand Leistungen wie die Erstellung von Expertise an der Schnittstelle von IKT und Bildung zuhanden der Behörden, die Sicherstellung von Online-Diensten für das Bildungswesen, die Vertretung der Interessen der öffentlichen Hand gegenüber privaten Anbietern, die Sicherung des Zugangs zu Lehrmitteln im Internet und die Unterhaltung einer Informations- und Dokumentationsplattform. Im Rahmen der Zusammenarbeit beraten Bund und Kantone u.a. Sicherheitsfragen im Umgang mit IKT im Bildungsbereich. Ebenso einigen sie sich auf Empfehlungen zur Sicherung der Qualität bei der Ausrüstung und Nutzung von IKT an Schulen und in Ausbildung.

4 Strategie des Bundesrates für eine Informationsgesellschaft Schweiz 2012 (http://www.bakom.admin.ch/themen/infosociety/).