Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/46: Bundesgesetz über die Zusammenarbeit des Bundes mit den Kantonen im Bildungsraum Schweiz (Bildungszusammenarbeitsgesetz, BiZG) · 16 Seiten

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unterschiedliche, teils befristete Erlasse abgestützt. Die Ziele und die Organisation der Zusammenarbeit werden mittels der Zusammenarbeitsvereinbarung grundsätzlich kohärent vereinheitlicht und vereinfacht.

A. Grundsätze über die Ziele der Zusammenarbeit

In der Zusammenarbeitsvereinbarung werden Bund und Kantone die übergeordneten Ziele der Zusammenarbeit im Sinne dieses Gesetzes (Art. 1 Abs. 2 Bst. a und b) konkretisieren. Ausgehend von diesen Zielen legen Bund und Kantone gemeinsam die konkreten Vorhaben fest, die sie durchführen wollen. Diese werden in einem gemeinsamen Arbeitsprogramm von Bund und Kantonen dargestellt. Dieses wird den eidgenössischen Räten alle vier Jahre im Rahmen der Beratungen über die BFI-Botschaften vorgelegt. Die derzeit laufenden Vorhaben der Zusammenarbeit lassen sich in zwei Zielen zusammenfassen. Diese beiden Ziele sieht der Bundesrat auch weiterhin als vordringlich an:

1. Beobachtung des Bildungssystems und die fortlaufende Beschaffung und Aufbe-

reitung von Informationen über den Bildungsraum Schweiz gewährleisten.

- Für eine faktenbasierte und kohärente Bildungspolitik stützen sich Bund und Kantone auf das Bildungsmonitoring und den nationalen Bildungsbericht. Der Bund ist bestrebt, die zahlreich vorhandenen statistischen Daten und wissenschaftlichen Erkenntnisse zum schweizerischen Bildungsraum optimal zu nutzen. Zu diesem Zweck werden die vorhandenen Daten und Erkenntnisse aus Forschung, Statistik und Verwaltung fortlaufend zusammengetragen. Über das Bildungsmonitoring lassen Bund und Kantone gemeinsam das Bildungssystem beobachten, analysieren und periodisch Bericht erstatten. Der nationale Bildungsbericht Schweiz erscheint – ausgehend vom Pilotbericht 2006 – seit 2010 alle vier Jahre. Er gibt Auskunft über den Bildungsraum Schweiz, von der Vorschule bis zur Weiterbildung. Er analysiert die Stärken und Schwächen im Bildungssystem und beleuchtet insbesondere auch die Schnittstellen, Wechselwirkungen und Übergänge. Er fördert dadurch den Entwicklungs- und Koordinationsbedarf im Bildungsraum zutage. Sein Inhalt und seine evaluative Gesamtschau tragen der Vielschichtigkeit des Bildungssystems umfassend Rechnung. Auch in Zukunft sollen im Rahmen des Bildungsmonitorings die vorhandenen Informationen aus Forschung, Statistik und Verwaltung über das schweizerische Bildungssystem fortlaufend zusammengetragen und verfügbar gemacht werden. Das so gewonnene Wissen wird in regelmässigen Abständen aufbereitet und in Form eines nationalen Bildungsberichts publiziert.

Das Bildungsmonitoring umfasst den Bildungsraum Schweiz als Ganzes und erstreckt sich somit auch auf Bildungsbereiche, die nicht in der Kompetenz des Bundes liegen. Aufgrund der zahlreichen Wechselwirkungen zwischen den Zuständigkeitsbereichen von Bund und Kantonen – insbesondere an den Schnittstellen – hat der Bund jedoch ein grosses Interesse an der Beobachtung aller Bildungsbereiche. So ist der Bund – aufgrund seiner Zuständigkeiten in der Berufsbildung, im Hochschulbereich und in der Weiterbildung (Art. 63, 63a und 64a BV) – auf die Beobachtung angrenzender Bildungsbereiche angewiesen. Ebenso ist er aufgrund seiner subsidiären, sachlich beschränkten Kompetenz im Bereich der Grundschule (Art. 62 Abs. 4 BV) auf Informationen über den obligatorischen Schulbereich angewiesen. Bund und Kantone können dank dem Bildungsmonitoring für die Beurteilung und Weiterentwicklung der Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraumes Schweiz stets auf aufbereitete, aktuelle Daten und neue wissenschaftliche Erkenntnisse zurückgreifen. Sie verfügen damit über fundierte Grundlagen, um die gemeinsame Sorge für den Bil-