Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/46: Bundesgesetz über die Zusammenarbeit des Bundes mit den Kantonen im Bildungsraum Schweiz (Bildungszusammenarbeitsgesetz, BiZG) · 16 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 16Fedlex · Erläuternder Bericht

Umfeld wird verbessert. Ebenso wird Rechenschaft über die Wirksamkeit und Effizienz bildungspolitischer Massnahmen abgelegt. Damit wird die Bildungspolitik nicht nur für die Behörden, sondern auch für die Bürgerinnen und Bürger transparenter. Die Wirksamkeit und Effizienz der Bildungspolitik können verbessert werden. Aus dem koordinierten Mitteleinsatz resultieren Synergieeffekte, und die Allokation der Ressourcen wird verbessert.

4. Verhältnis zur Legislaturplanung und zu nationalen Strategien des Bundesrates

4.1. Verhältnis zur Legislaturplanung

Die gemeinsamen bildungspolitischen Ziele von Bund und Kantonen werden bundesseitig im Rahmen der BFI-Botschaften umgesetzt. Sie prägen die BFI-Politik des Bundes. Die aus dem Bildungsmonitoring und der Bildungsberichterstattung gewonnenen Erkenntnisse über das Bildungssystem dienen als Basis für die Formulierung der bildungspolitischen Massnamen im Rahmen der BFI-Botschaften wie auch als Rechenschaftslegung gegenüber dem Parlament. Die BFI-Förderpolitik wird aufgrund ihrer hohen Bedeutung für den nationalen Wohlstand vom Bundesrat als prioritärer Bereich behandelt. Sie ist deshalb eng mit der Legislaturplanung verbunden. Der Bundesrat kann sich beim Setzen der bildungspolitischen Ziele für die Legislatur dank der Bildungszusammenarbeit stets auf fundierte und aktuelle Grundlagen stützen. Ebenso können neue Ziele oder politische Fragestellungen vom Bildungsmonitoring aufgenommen und überprüft werden.

4.2. Verhältnis zu nationalen Strategien des Bundesrates

Im Rahmen der auf dieses Gesetz gestützten Zusammenarbeitsvereinbarung ist die Förderung einer koordinierten Strategie von Bund und Kantonen zur Integration der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) ins Bildungswesen beabsichtigt (vgl. Erläuterungen unter Art. 1, Abs. 3). Letztere reiht sich in die Strategie des Bundesrates für eine Informationsgesellschaft Schweiz6 ein. Sie ist seit 1998 in Kraft und wird regelmässig aktualisiert. Mit der Strategie berücksichtigt der Bundesrat, dass die Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) zu einem unverzichtbaren Treiber sozialer, wirtschaftlicher und politischer Aktivitäten geworden sind und damit den Wirtschaftsstandort und den Lebensraum Schweiz massgeblich mitgestalten. Er will die damit verbundenen Chancen nutzen und die Risiken abwenden. Die Strategie setzt daher den Rahmen der Tätigkeiten für die Bundesverwaltung im Bereich der Informationsgesellschaft fest. Für den Bereich der Bildung hält sie unter anderem fest, dass der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen den selbständigen Umgang der Individuen mit der IKT im Sinne des lebenslangen Lernens fördern soll.

4.3. Verabschiedung im Rahmen der BFI-Botschaft 2017–2020

Der vorliegende Gesetzentwurf wird nach einer Vernehmlassung im Rahmen der BFI-Botschaft 2017–2020 dem Parlament unterbreitet werden.

6 Strategie des Bundesrates für eine Informationsgesellschaft Schweiz 2012.