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Vernehmlassung 2015/106: Teilnahme der Schweiz am Fonds für die innere Sicherheit · 25 Seiten

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20.5.2014 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 150/161

Artikel 23

Inkrafttreten und Anwendung

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2014.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und findet gemäß den Verträgen un mittelbar in den Mitgliedstaaten Anwendung.

Geschehen zu Straßburg am 16. April 2014.

Im Namen des Europäischen Parlaments Im Namen des Rates

Der Präsident Der Präsident

M. SCHULZ D. KOURKOULAS