Vorlage
Vernehmlassung 2015/106: Teilnahme der Schweiz am Fonds für die innere Sicherheit · 25 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 19Fedlex · Vorlage
20.5.2014 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 150/161
Artikel 23
Inkrafttreten und Anwendung
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2014.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und findet gemäß den Verträgen un mittelbar in den Mitgliedstaaten Anwendung.
Geschehen zu Straßburg am 16. April 2014.
Im Namen des Europäischen Parlaments Im Namen des Rates
Der Präsident Der Präsident
M. SCHULZ D. KOURKOULAS