Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/121: Pa. Iv. 12.470 «Bessere Unterstützung für schwerkranke oder schwerbehinderte Kinder, die zu Hause gepflegt werden» · 16 Seiten

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Stunden Hilfestellung zum Tarif der Assistenzentschädigung (Fr. 32.90) in Anspruch nehmen.

Diese Massnahme erlaubt es, das Zielpublikum, das heisst schwerbehinderte Kinder, zielgerichtet zu erreichen und die finanziellen Ressourcen optimiert auszurichten. Die Daten, die im Rahmen der weiter oben erwähnten Studie vom Büro BASS erhoben wurden, zeigen, dass der Hilfebedarf und die von den Familien getragenen Kosten vom IPZ-Grad abhängen. So geben 40 % der Eltern von Kindern mit einem IPZ von 4 Stunden an, dass ihr Kind während der Nacht wesentlich mehr Betreuung benötigt als ein gleichaltriges gesundes Kind. Bei Kindern mit einem IPZ von 6 Stunden liegt der Anteil bei 53 %, bei jenen mit einem IPZ von 8 Stunden bei 74 %. Auch die behinderungsbedingten Kosten fallen je nach IPZ unterschiedlich aus: Bei Kindern, die einen IPZ von 4 Stunden erhalten, liegen die durchschnittlichen Kosten bei 5300 Franken pro Jahr, gegenüber 6900 Franken bei einem IPZ von 6 Stunden und 8900 Franken bei einem IPZ von 8 Stunden.

Da der IPZ allen Kindern in der Schweiz zusteht, die die Voraussetzungen erfüllen (und nicht nur jenen mit Geburtsgebrechen, vgl. Art. 13 f. IVG), wird mit dieser Massnahme grundsätzlich die ganze Zielgruppe erreicht.

Im Jahr 2014 erhielten insgesamt 1406 Kinder einen IPZ von 4 Stunden, 712 Kinder einen IPZ von 6 Stunden und 617 Kinder einen IPZ von 8 Stunden. Die Kosten dafür beliefen sich auf 26 Millionen Franken.

Nachfolgende Tabelle zeigt die Auswirkungen der vorgesehenen Änderung sowie die neuen Monatsansätze für den IPZ (hinzu kommt weiterhin die HE):

Vorgeschlagene Staffelung IPZ 4 IPZ 6 IPZ 8 Total Anzahl Bezüger/innen 1406 712 6172735

Monatl. Ansätze in Fr. 940 16452350

In % der maximalen Al-

tersrente 40 % 70 % 100 %

Kosten in Fr. 15 859 680 14 054 880 17 399 400 47 313 960

Der Vorschlag der Kommission entspricht einem Mehraufwand von 20 Millionen Franken bzw. einem Kostenanstieg von 80 %.

2.2.4.2 Ausnahmebestimmung für Assistenzbeitrag

Die vorgeschlagene Erhöhung des IPZ hat Konsequenzen für die Höhe des Assitenzbeitrages. Es gilt zu bedenken, dass die Hilflosenentschädigung und der IPZ bei der Berechnung des Assistenzbeitrags abgezogen werden. Dieser Vorschlag kommt demnach nur Personen zugute, die keinen Assistenzbeitrag erhalten. Bezieht zum Beispiel ein Kind, das im Rahmen des Assistenzbeitrags einen Hilfebedarf von 200 Stunden monatlich aufweist, noch eine mittlere Hilflosenentschädigung (Fr.