Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/121: Pa. Iv. 12.470 «Bessere Unterstützung für schwerkranke oder schwerbehinderte Kinder, die zu Hause gepflegt werden» · 16 Seiten
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zu prüfen. Sie geht davon aus, dass der Bundesrat entsprechende Vorschläge machen wird.
2.2.4 Die beantragte Neuregelung
Die Ergebnisse der Forschungsstudie zeigen unter anderem, dass mit einem Teil der bestehenden Leistungen der IV, konkret aus der HE und aus dem IPZ die zusätzlichen Kosten für externe und bezahlte Unterstützung finanziert wird. Mit den übrigen erhaltenen finanziellen Mitteln kompensieren Familien einen Teil der Erwerbsausfälle, die aufgrund der Betreuung des pflegebedürftigen Kindes anfallen. Für einen beachtlichen Anteil der befragten Personen würde sich mit zusätzlichen finanziellen Mittel die persönliche und familiäre Situation deutlich verbessern30.
Mit der vorgeschlagenen Änderung des IVG trägt die Kommission dieser Situation Rechnung, in dem sie den betroffenen Familien mit der Anhebung des Intensivpflegezuschlages zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung stellen will. Das Projekt bezweckt die Entlastung von Familien, die ihre schwerkranken oder schwerbehinderten Kinder zu Hause pflegen. Die Lösung soll demnach auf die am stärksten belasteten Familien ausgerichtet sein, möglichst alle Kinder (unabhängig von der Ursache ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung) erfassen und einfach umsetzbar sein. Zudem sollte sie das geltende System nicht grundlegend umgestalten.
2.2.4.1 Anhebung des Betrags für den Intensivpflegezuschlag
Die Vorlage sieht eine gestaffelte Anhebung des IPZ vor und zwar um 20 % des Höchstbetrages der Altersrente für den IPZ 4, um 30 % für den IPZ 6 und um 40 % des Höchstbetrages der Altersrente für den IPZ 8. Neu kann der IPZ 40 %, 70 % beziehungsweise 100 % der Höchstrente betragen. Die Eltern sollen so mehr finanzielle Mittel für Hilfeleistungen zu ihrer Entlastung zur Verfügung haben (Änderung von Art. 42ter IVG).
Damit würde das Familienbudget von monatlich mindestens 940 Franken (HE leicht und IPZ von 4 Stunden) bzw. höchstens 3290 Franken (HE schwer und IPZ von 8 Stunden) auf monatlich 1410 bzw. 4230 Franken erhöht. Innerhalb dieser Bandbreite sind alle Kombinationsmöglichkeiten von HE und IPZ denkbar. Dies entspräche für Kinder mit einem IPZ von 4 Stunden zusätzlichen 470 Franken pro Monat (Fr. 5640 pro Jahr), Kinder mit einem IPZ von 6 Stunden bekämen 705 Franken pro Monat (Fr. 8460 pro Jahr) mehr und Kinder mit einem IPZ von 8 Stunden 940 Franken pro Monat (11 280 Franken pro Jahr).
Die Familien können frei entscheiden, ob sie das Geld für Spitexleistungen, für die Anstellung von Assistenzpersonen oder für andere Entlastungsmassnahmen einsetzen wollen. Bei einem IPZ von 8 Stunden beispielsweise könnten die betroffenen Familien mit den neuen Ansätzen pro Jahr beispielsweise 207 zusätzliche Stunden Spitex (gemäss KLV-Tarif, Grundpflege; Fr. 54.60) oder 343
30 Vgl. Studie BASS, S. XI oder Gutachten Gächter, S. 81