Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/121: Pa. Iv. 12.470 «Bessere Unterstützung für schwerkranke oder schwerbehinderte Kinder, die zu Hause gepflegt werden» · 16 Seiten
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1175.00) und einen Intensivpflegezuschlag von 8 Stunden (Fr. 1410.00), betrüge der Anspruch auf einen Assistenzbeitrag 6580.00 (200*32.90) – 2585.00 (1175.00+1410.00) = 3995 Franken. Mit den neuen Ansätzen läge der Assistenzbeitrag bei nur 6580.00 – 3525.00 (1175.00 + 2350.00) = 3055 Franken. Die Erhöhung reduziert sich somit auf eine reine Kostenverschiebung für Familien mit Assistenzbeitrag, nicht aber für die anderen Familien.
Dies wiederum deckt sich nicht mit dem anvisierten Ziel, schliesslich ist der Assistenzbeitrag dazu da, um Familien zu entlasten: Mit dem Assistenzbeitrag sind die Familien verpflichtet, eine Assistenzperson einzustellen, was bei der Hilflosenentschädigung und beim IPZ nicht der Fall ist (freie Verwendung des Beitrags).
Damit Familien, die einen Assistenzbeitrag erhalten, nicht benachteiligt werden, schlägt die Kommission eine Ausnahme zu den Bestimmungen gemäss Artikel 42sexiesIVG vor, wonach die im Rahmen von Hilflosenentschädigung und IPZ anerkannten Zeiten von der für die Hilfeleistung benötigte Zeit abgezogen wird. Der IPZ würde damit nicht mehr vom Assistenzbeitrag abgezogen, was einen Anstieg der Kosten des Assistenzbeitrags zur Folge hätte.
Der Betrag des Assistenzbeitrags würde sich jeweils um den Betrag des IPZ erhöhen. Dies würde für das Jahr 2014 zu Mehrkosten in der Höhe von 3,8 Millionen Franken führen. Da sich der Assistenzbeitrag noch in der Einführungsphase befindet (2012 bezogen 14 Minderjährige einen Assistenzbeitrag, 2013 waren es 100 und 2014 insgesamt 235), ist mittelfristig mit einem Anstieg dieser Kosten zu rechnen. Bei einer geschätzten Anzahl von 400 minderjährigen Bezügerinnen und Bezügern würden sich die Kosten auf rund 6,5 Millionen Franken pro Jahr belaufen.
2.2.5 Minderheitsantrag
Eine Minderheit (Schmid-Federer, Carobbio Guscetti, Feri Yvonne, Fridez, Gilli, Heim, Humbel, Lohr, Schenker Silvia, Steiert, van Singer) beantragt eine einheitliche Erhöhung des IPZ um 40 % des Höchstbetrags der Altersrente.
Damit würde das Familienbudget von monatlich mindestens 940 Franken (HE leicht und IPZ von 4 Stunden) bzw. höchstens 3290 Franken (HE schwer und IPZ von 8 Stunden) auf monatlich 1880 bzw. 4230 Franken erhöht. Für die Familien entspricht dies zusätzlichen 940 Franken pro Monat (Fr. 11 280 pro Jahr).
Der Minderheitsantrag würde Mehrkosten von 30 Millionen Franken verursachen. Das entspräche verglichen mit der gegenwärtigen Situation einem Anstieg um 117 %. Die zusätzlichen Kosten für den Assistenzbeitrag würden sich damit auf 4 Millionen (bzw. mittelfristig auf 7 Mio.) Franken belaufen.
Nachfolgende Tabelle zeigt die finanziellen Auswirkungen der beantragten Änderung sowie die neuen Monatsansätze für den IPZ (hinzu kommt weiterhin die HE):