Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/35: Urheberrechtsgesetz (URG) · 100 Seiten
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3.2.3 Beurteilung einzelner konkreter Massnahmen
Die Massnahmen und deren Auswirkungen lassen sich grob in folgende drei Kategorien unterteilen:
Massnahmen im Interesse der Rechteinhaber
Verleihrecht
Die Einführung eines Verleihrechts wird die Budgets der Bibliotheken in der Schweiz belasten. Ein Vergleich mit Deutschland, wo die Bibliothekstantieme bereits eingeführt wurde, zeigt, dass mit Kosten in der Höhe von rund CHF 1,7 Mio. zu rechnen ist143. Das entspricht in etwa den CHF 1,9 Mio. (CHF 1,4 Mio. zuzüglich Teuerung), die der Bundesrat in der Botschaft zur Urheberrechtsrevision von 1989144 berechnet hat145.
Schutz von Pressefotografien
Pressefotografinnen und Pressefotografen sowie die verschiedenen Abnehmer ihrer Bilder sind in der Regel an einer langfristigen Geschäftsbeziehung interessiert. Beide Geschäftspartner bauen im Laufe der Zeit eine Reputation auf, die unabhängig von staatlichen Regeln dafür sorgt, dass in den Verhandlungen für beide Seiten gangbare Kompromisse gefunden werden. Dementsprechend ist davon auszugehen, dass der Markt für Pressefotografie gut funktioniert. Das Aufkommen der digitalen Verbreitung von Fotografien hat jedoch dazu geführt, dass Trittbrettfahrer sich über die eingespielten Regeln hinwegsetzen und auf Kosten anderer aktuelles Bildmaterial unentgeltlich verwenden. Diesem Vorgehen will die vorgeschlagene Gesetzesrevision einen Riegel schieben.
Welche monetären Auswirkungen diese Regeländerung haben wird, ist nicht genau zu beziffern. Ein Pressebild kostet zwischen gut CHF 200146 und mehreren tausend Franken147. Es ist zwar damit zu rechnen, dass aktuelle Pressebilder (z.B. in Internet-Blogs) keine Verwendung mehr finden. Ob es allerdings zu einer Steigerung des Umsatzes mit neuen Pressebildern, das heisst zu einer Erhöhung des Einkommens der Pressefotografen, kommen wird, ist ungewiss.
143 Die Bibliothekstantieme in Deutschland macht rund 7 % des Umsatzes der VG Wort (bzw. 7,5 % des Umsatzes ohne Bibliothekstantieme) aus (vgl. Geschäftsbericht 2014 der VG Wort). 7,5 % des Umsatzes der ProLitteris entsprechen CHF 1,7 Mio.
144 Vgl. BBl 1989 III 477 insb. 490. Gemäss LIK-Teuerungsrechner des Bundesamtes für Statistik betrug die Teuerung des Landesindexes für Konsumentenpreise zwischen 1989 und 2013 38,2 %.
145 In einem Blogeintrag vom 26. Juni 2015 kommt Rudolf Mumenthaler, Vorstandsmitglied der Bibliothek Information Schweiz (BIS), dem nationalen Verband der Bibliotheken, zu ähnlich hohen Kosten. Er geht – analog zu den 4 Cent in Deutschland – von 4 Rappen Tantieme pro Ausleihe aus. Bei rund 44,1 Millionen Ausleihen ergibt das Kosten von CHF 1,8 Mio., die er für verkraftbar hält: «Die reine Höhe der Tantieme nach deutschem Modell wäre für die Schweiz nicht erschreckend hoch […]». Er gibt aber zu bedenken, dass der Betrag bei den öffentlichen Bibliotheken (ohne Universitätsbibliotheken) rund
6 % des Medienetats ausmachen würde.
146 Vgl. die Empfehlung des Journalistenverbands impressum zu den Mindestentgelten für Fotografien.
147 Vgl. z.B. die fünfstelligen Summen, um die im Fall «Nicolas Hayek» des Handelsgerichts Aargau vom 29. August 2012 gestritten wurde (sic! 2013, S. 344 ff.).