Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/39: Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) · 18 Seiten
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Anhörung zur Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste
mehr zeitgemäss empfunden, und es sei richtig, den Katalog der Grundversorgungsdienste den Bedürfnissen der Bevölkerung und dem Stand der Technik anzupassen, resp. sich auf einen Breitbandanschluss für alle Dienste zu konzentrieren.
Die PUE besteht auf die Weiterführung von TDM im Rahmen der Grundversorgung.
2.13.6 Zugang zu den Notrufdiensten (bisher Art. 15 Abs. 1 Bst. c)
Die Pflicht, den Zugang zu Notrufen sicherzustellen, ist bereits heute für sämtliche Anbieterinnen des öffentlichen Telefondienstes vorgesehen (vgl. Art. 27 ff. FDV). Folglich sieht die Vorlage vor, die bisherige zusätzliche Auferlegung dieser Pflicht an die Grundversorgungskonzessionärin und dadurch die formelle Doppelspurigkeit aufzuheben.
Der Kanton NE bestätigt die Zweckmässigkeit der Streichung. pro audito schweiz begrüsst in diesem Zusammenhang, dass die Grundversorgungskonzessionärin in Zusammenarbeit mit den anderen Anbieterinnen zugunsten der Alarmzentralen einen Dienst zur Standortidentifikation einzurichten habe. Dieser sei insb. für hörbehinderte Personen in Notfällen sehr hilfreich.
Die REGA hingegen verlangt, dass nebst den terrestrischen Notrufnummern 112, 117, 118, 143, 144, und 147 auch die Notrufnummern der Luftrettung 1414 und 1415 in die Artikel 15, 28 und 29 FDV aufgenommen werden.