Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/39: Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) · 18 Seiten

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Anhörung zur Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste

und wirtschaftlichen Leben sind. Weiter sei darauf zu achten, dass die Grundversorgung nicht in den Wettbewerb eingreife, resp. nicht zu Marktverzerrungen führe (BE sowie asut, BDP, CP, economie-

suisse, Glasfasernetz Schweiz, sgv, Sunrise und Swisscom). economiesuisse und Swisscom

sind der Ansicht, dass die Grundversorgung eher ab- statt ausgebaut werden sollte.

Demgegenüber vertreten andere Teilnehmende der Konsultation die Auffassung, dass für eine optimale Teilhabe am sozialen und wirtschaftlichen Leben die Ausgestaltung der Grundversorgung mit qualitativ hochstehenden Diensten wichtig sei. Auch wird diesbezüglich geltend gemacht, dass zur Sicherstellung der nationalen Kohäsion die Randregionen nicht vernachlässigt werden dürften (NE sowie acsi, CCIG, CVP, FER, frc, SAB, SKS und SP). Ein weiter gehender Ausbau der Grundversorgung wird vom Kanton VD gefordert. Die Kantone FR und GE, der CP, openaxs und Swissphone begrüssen die Anpassung der Grundversorgung an die Bedürfnisse der Bevölkerung und der Wirtschaft sowie an den Stand der Technik. Die Konsumentenorganisationen acsi, frc und SKS vertreten den Standpunkt, dass es nicht gerechtfertigt sei, eine wenig attraktive Grundversorgung vorzuschlagen. Dies berge die Gefahr einer Zwei-Klassen-Informationsgesellschaft, resp. eines digitalen Grabens zwischen Stadt und Land. Weiter soll es im Rahmen der Grundversorgung nicht möglich sein, dass die Konzessionärin auf eine Erschliessung verzichten könne. Zweck der Grundversorgung sei die Erschliessung aller (UR sowie acsi, frc, SAB, SKS und SP).

Bemängelt wird von einigen Teilnehmenden, dass grundsätzlich Angaben zu den finanziellen Auswirkungen der Vorlage, resp. eine Regulierungsfolgeabschätzung fehle (AG sowie CP, CCIG, FER, Markus Saurer und sgv). Markus Saurer gibt auch zu bedenken, dass auf Versorgungsauflagen mit allzu schlechtem Kosten-Nutzen-Verhältnis verzichtet werden soll.

Vereinzelte Stellungnahmen gingen zu nachstehenden Themen ein. So ist der Dachverband Elektrosmog der Ansicht, dass die Vorlage für elektrosensible Personen eine Verschlechterung ihrer Situation bedeute, weil Mobilfunk als alternative Erschliessungstechnologie zugelassen werde. Die SP fordert die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, um ein Monitoring der nichtionisierenden Strahlung (NIS) für die Überwachung der Belastungsentwicklung aus dem Konzessionserlös zu finanzieren.

Swisscom als aktuelle Grundversorgungskonzessionärin ist grundsätzlich bereit, auch in Zukunft die Verantwortung für die Grundversorgung zu übernehmen und anerkennt nach wie vor die regional- und sozialpolitische Bedeutung dieses Regulierungsinstrumentes. Auch steht Swisscom zur Grundversorgung, sofern sie ihrem bestimmungsgemässen Zweck entsprechend schlank, tragbar und wettbewerbsneutral ausgestaltet wird.

2 Zu den einzelnen Bestimmungen

2.1 Öffentlicher Telefondienst mit einer Rufnummer (Art. 15 Abs. 1 Bst. a)

In der Vorlage ist vorgesehen, den öffentlichen Telefondienst zu erhalten, der das Führen von nationalen und internationalen Telefongesprächen in Echtzeit mit einer Rufnummer ermöglicht.

Diese Bestimmung wird von einer Vielzahl der Konsultationsteilnehmenden begrüsst. Dafür ausgesprochen haben sich die Kantone BE, FR, GL, JU, NE, SG, SO, UR, VD, ZH sowie die BDP, die CVP,

Glasfasernetz Schweiz, der LBV, die SAB, die SP, Swissphone und transfair.

Swisscom anerkennt die Notwendigkeit des Dienstes in abgelegenen Regionen, in denen es keine Anbindung gibt.

Openaxs betont, dass die Infrastruktur und die Dienste technologieneutral sein und auf IP-Technologie (Internet-Protokoll) basieren sollten.

MyIPcom ist der Ansicht, dass der Änderungsentwurf für die Kundinnen und Kunden wesentliche Einschränkungen ohne ersichtlichen Mehrwert bedeutet, dies obwohl die IP-Technologie viele Vorteile