Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/39: Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) · 18 Seiten

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Anhörung zur Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste

bieten könnte, die leider nicht genutzt werden. Mit kleinen Anpassungen beim Grundversorger könnten die Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden bedeutend besser berücksichtigt werden. MyIPcom schlägt ausserdem verschiedene Anpassungen der Grundversorgungsangebote vor.

2.2 Öffentlicher Telefondienst mit drei Rufnummern (Art. 15 Abs. 1 Bst. b)

In der Vorlage ist vorgesehen, weiterhin den öffentlichen Telefondienst mit drei Rufnummern zu erhalten, der das Führen von nationalen und internationalen Telefongesprächen in Echtzeit ermöglicht.

Dieser Vorschlag scheint bei den Konsultationsteilnehmenden umstritten zu sein. Der Kanton NE erachtet diesen Dienst vor allem für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die Selbstständigerwerbenden und die Landwirtinnen und Landwirte als nützlich.

Der asut, economiesuisse und Swisscom sind hingegen der Auffassung, dass dieser Dienst nicht mehr Teil der Grundversorgung sein sollte. Er sei mit dem ISDN-Anschluss (Integrated Services Digital Network) einhergegangen, dessen Nachfrage derzeit stark rückläufig sei und den es in Zukunft nicht mehr geben werde. Mit einem Breitbandzugang könne ohne weiteres gleichzeitig telefoniert und im Internet gesurft werden. Dafür brauche es weder mehrere Linien noch mehrere Rufnummern. Im Privatkundenbereich hätten Mehrfachnummernangebote ebenfalls nur noch eine marginale Bedeutung.

Der Kanton ZG, Lausanne, der sgv und Suissedigital weisen darauf hin, dass ihrer Ansicht nach die meisten Anbieterinnen von VoIP-Diensten (Voice over IP) derzeit technische Probleme dabei hätten, drei Rufnummern pro Anschluss anzubieten. Das Bereitstellen von zwei Rufnummern sei hingegen technisch umsetzbar. Aus diesem Grund würde die Beibehaltung der Pflicht, drei Rufnummern anbieten zu müssen, zu Wettbewerbsverzerrungen führen.

2.3 Verzeichniseinträge (Art. 15 Abs. 1 Bst c)

Der Entwurf sieht einen oder zwei kostenlose Einträge im Verzeichnis des öffentlichen Telefondienstes vor, wenn einer der in den Kapiteln 2.1 und 2.2 beschriebenen Dienste beansprucht wird.

Die Teilnehmenden, die sich zu diesem Thema geäussert haben, sind geteilter Meinung. Das kf sowie die PUE begrüssen einen zweiten kostenlosen Eintrag. Die PUE ist der Auffassung, dass man noch weiter gehen und die Angaben der Abonnentinnen und Abonnenten regulieren sollte, wie z.B. die E-Mail-Adresse, die URL, die Rubrik. Die Herausgeberinnen sollten einen diskriminierungsfreien Zugang zu allen Informationen haben, die von den Abonnentinnen und Abonnenten für den Eintrag bereitgestellt werden.

Der Kanton ZG vertritt die Ansicht, dass auch den Kundinnen und Kunden der anderen Fernmeldedienstanbieter zwei kostenlose Einträge zur Verfügung gestellt werden sollten. Dieser Meinung sind auch Lausanne und Suissedigital, die zudem anmerken, dass die Kosten von Einträgen zulasten der Grundversorgungsanbieterin gehen sollten.

Für den asut, Directories und Swisscom macht diese Leistung insbesondere im Zusammenhang mit dem neuen Namensrecht Sinn. Sie sollte jedoch nur auf Privatpersonen beschränkt und nicht der Geschäftskundschaft angeboten werden. Für Geschäftskunden gäbe es Alternativen und zudem seien diese von den Änderungen des Namensrechts nicht betroffen. Auch sollten entsprechende zusätzliche Kosten nicht von der Telekombranche getragen werden.

economiesuisse ist gegen zwei kostenlose Verzeichniseinträge. Im Zeitalter des Internets würden solche Einträge an Bedeutung verlieren. Die Haushalte bräuchten nicht zwei kostenlose Einträge. Dieser Markt befände sich im Umbruch und die geplante Vorgabe von zwei Verzeichniseinträgen würde sowohl einem unangemessenen Markteingriff wie auch einem Anachronismus entsprechen.