Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/39: Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) · 18 Seiten
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Anhörung zur Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste
von fünf Jahren. Der asut teilt mit, dass die Übergangsfrist ebenfalls grundsätzlich als sinnvoll erachtet wird und innerhalb des Verbandes sowohl drei wie auch fünf Jahre verlangt werden.
Der Kanton AI sowie Suissedigital sind der Ansicht, dass die Übergangsfrist resp. Umstellung aktiv kommuniziert werden soll, damit sich die Betroffenen vorbereiten können und die notwendige Planungssicherheit erhalten.
MyIPcom äussert sich dahingehend, dass Modemverbindung und Notspeisung ebenfalls in die Übergangsfrist aufgenommen werden sollten. Zudem sei die Rückwärtskompatibilität wegen des vorgegebenen Netzabschlussgeräts und der fehlenden ISDN-Schnittstelle sowie dem Verzicht auf Clearmode nicht gegeben.
Die PUE hingegen verlangt entweder eine deutlich längere Übergangsfrist oder dann die Pflicht, TDM als zu verwendende Technologie im Rahmen der Grundversorgung vorzuschreiben.
2.13 Wegfallende Dienste
2.13.1 Generelle Bemerkungen
Im Rahmen der Anpassung des Dienstekatalogs an die Bedürfnisse der Bevölkerung und der Wirtschaft sowie an den Stand der Technik werden auch diejenigen bisherigen Dienste aus dem Grundversorgungsumfang entfernt, die inzwischen weitgehend durch andere Dienste substituiert wurden, von zahlreichen Anbieterinnen am freien Markt bereitgestellt werden oder keinem wesentlichen schützenswerten Bedürfnis mehr entsprechen.
Nach erfolgter Analyse sollen deshalb der Zusatzdienst "Sperren abgehender Verbindungen", die Datenübertragung über Schmalband, die Telefaxverbindungen sowie die Bereitstellung von öffentlichen Sprechstellen künftig nicht mehr im Rahmen der Grundversorgung zu erbringen sein. Der Wegfall dieser Dienste wurde von mehreren Teilnehmenden im Grundsatz begrüsst (SO sowie asut, economie-
suisse, Glasfasernetz Schweiz, SOHK, SP und Swisscom).
Die Konsumentenorganisationen acsi, frc und SKS vertreten hingegen die Ansicht, dass es nicht gerechtfertigt sei, eine wenig attraktive Grundversorgung anzubieten, resp. Dienste zu streichen. Auch sei die Gewährleistung eines Dienstes für die gesamte Bevölkerung massgebend und nicht die Rentabilität eines Dienstes an sich.
2.13.2 Öffentliche Sprechstellen (bisher Art. 19 und 20)
In der Vorlage ist die Entfernung der öffentlichen Sprechstellen (Publifone) aus dem Katalog der Grundversorgungsdienste vorgesehen.
Eine Mehrheit der Teilnehmenden spricht sich dafür aus, die Publifone aus der Grundversorgung zu entfernen. Die Kantone JU, NE und UR sowie der asut, die BDP, der CP, die FER, Glasfasernetz Schweiz, das kf, und Swisscom sind ebenfalls für eine Streichung. Die SP ist ebenfalls nicht gegen die Abschaffung der öffentlichen Sprechstellen. Der LBV wiederum befürwortet die Streichung,
wünscht sich jedoch, dass Publifone in Regionen mit einem schlechten Mobilfunkempfang weiterhin verfügbar sein sollten. MyIPcom hält die Streichung dieses Dienstes insbesondere für Personen ohne Telefon für problematisch.
Der acsi, die frc und die SKS sind alle der gleichen Meinung und fordern die Erhaltung öffentlicher Sprechstellen in Regionen, in denen die Bevölkerung nicht über eine befriedigende Mobilfunkabdeckung verfügt, da es nicht akzeptabel sei, dass die Konsumentinnen und Konsumenten, die kein Mobiltelefon besitzen, einen hohen Preis dafür zahlen müssen. Transfair hält die Abschaffung von Publifonen insbesondere an öffentlichen Orten wie Bahnhöfen, Spitälern oder Flughäfen für eine falsche Entscheidung. Der Dachverband Elektrosmog führt an, dass bei der FDV-Revision nur die seh- und hörbehinderten, nicht aber die elektrosensiblen Personen berücksichtigt wurden, und ist deshalb