Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/39: Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) · 18 Seiten
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Anhörung zur Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste
Die Gehörlosenzentrale (Graham Bell) weist darauf hin, dass im Analysebericht1 unvollständige Angaben enthalten seien, da nur die Stiftung procom als Anbieterin dieser Art von Diensten aufgeführt ist. Sie macht auch geltend, dass es in diesem Bereich sehr wohl einen Wettbewerb gebe. Die Analyse stellt in den Augen der Gehörlosenzentrale eine Bedrohung für ihre Tätigkeit und ihre Zukunft dar. Sie ist deshalb der Ansicht, dass die Grundversorgungskonzessionärin eine öffentliche Ausschreibung durchführen sollte, um eine Wettbewerbsungleichheit zu verhindern. Als Alternativlösung schlägt die Gehörlosenzentrale vor, die Dienste für Menschen mit Behinderungen aus der Grundversorgung zu entfernen und diese direkt durch den Bund zu subventionieren.
2.6 Vermittlungsdienst über Videotelefonie für Hörbehinderte (Art. 15 Abs. 1 Bst. e Ziff. 2)
Die Vorlage sieht die Einführung eines zusätzlichen Vermittlungsdienstes vor, durch den Gehörlose und Hörbehinderte mithilfe moderner Technologien sowie Gebärdensprache leichter mit Hörenden kommunizieren können.
2.6.1 Generelle Bemerkungen
Generell wurde der neue Dienst für Hörbehinderte positiv aufgenommen. Er ermöglicht es vor allem Hörbehinderten, rasch und genau mit Hörenden zu kommunizieren (Gehörlose unter sich benötigen keinen solchen Dienst, da sie gängige Anwendungen nutzen).
Die Mehrheit der Teilnehmenden spricht sich für die Bereitstellung dieses Dienstes in der Grundversorgung aus. Die Kantone AI und OW, der acsi, die FER, die frc, Integration Handicap, der LBV,
procom, die SAB, der SGB, die SKS und Sonos begrüssen alle den Ausbau von Diensten für hörbehinderte Menschen. Integration Handicap überlässt es procom, ausführlicher zu argumentieren. procom weist darauf hin, dass eine gehörlose Person ungefähr sieben Mal länger braucht, um eine Nachricht über eine Alltagssituation zu verfassen, als diese mit Gebärdensprache via Telefonkonferenz mit einem Dolmetscher zu erklären. Mit dem neuen Dienst können sich Gehörlose in ihrer Muttersprache (Gebärdensprache) und damit viel präziser ausdrücken.
Demgegenüber sprechen sich gewisse Institutionen aus verschiedenen Gründen gegen die Aufnahme dieses Vermittlungsdienstes in die Grundversorgung aus. Konkret ist der Kanton NE dagegen, da Hörbehinderte unter sich mithilfe bestehender technischer Lösungen kommunizieren können. Der asut lehnt die Integration dieses Dienstes in die Grundversorgung ebenfalls ab, da dessen Marktdurchdringung im Vergleich zu den anderen beiden derzeit angebotenen Diensten (Transkriptions- und SMS-Vermittlungsdienst) zu schwach sei. Der asut hätte sich ausserdem eine vertiefte Kostenanalyse zur Einführung eines solchen Zusatzdienstes gewünscht. Der CP ist der Ansicht, dass der Vermittlungsdienst über Videotelefonie nicht in den Grundversorgungskatalog gehört, da procom diesen Dienst bereits auf dem Markt anbietet und eine Person nur einen Computer mit Internetverbindung benötigt, um auf diesen Dienst zurückzugreifen. economiesuisse und das kf halten es für unangemessen, diesen neuen Dienst über die Grundversorgung zu finanzieren. Swisscom versteht den Nutzen des Vermittlungsdienstes für die Minderheit der Hörbehinderten, ist jedoch skeptisch, was dessen Zuverlässigkeit und Finanzierung betrifft. Als derzeitige Grundversorgungskonzessionärin kann Swisscom nicht nachvollziehen, weshalb die Telekombranche die Kosten für diesen Dienst für Hörbehinderte tragen sollte.
Der Kanton AG bedauert, dass es keine genauen Angaben zur Finanzierung dieses neuen Vermittlungsdienstes gibt, und hätte sich präzisere Aussagen im Änderungsentwurf gewünscht. Der SZB ist der Ansicht, dass der neue Vermittlungsdienst über Videotelefonie den Hörbehinderten kostenlos zur Verfügung stehen sollte, und zwar von allen Anbieterinnen von Fernmeldediensten in der Schweiz.
1BAKOM, Bericht GV-2018, Analyse zum Umfang der Dienste der Grundversorgung, 11. Mai 2015.