Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/39: Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) · 18 Seiten
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Anhörung zur Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste
2.4 Zugangsdienst zum Internet mit einer minimalen Übertragungsrate von 3'000/300 kbit/s (Art. 15 Abs. 1 Bst. d)
Die minimal garantierte Bandbreite wird auf 3'000/300 kbit/s erhöht. Zudem wird neu die Übertragungsrate (Bandbreite) mit dem Dienst verknüpft und nicht mehr mit dem Anschluss.
Die Erhöhung der Bandbreite auf 3'000/300 kbit/s wird vom Kanton FR, von Eggiwil, Lausanne und Swissphone begrüsst. Der Ausbau der Mindestbandbreite in Randregionen sei für eine funktionierende Grundversorgung zentral, die Kosten dafür liessen sich deshalb gut rechtfertigen (BDP). Der Kanton GE fordert mindestens eine öffentliche IP-Adresse, um den Zugang zur Gesamtheit der Ressourcen im Internet zu ermöglichen.
Der Kanton GL begrüsst die Konzentration aller Dienste auf einen Breitbandanschluss. Dies sichere der Bevölkerung in Berg- und Randregionen die Teilnahme am sozialen und wirtschaftlichen Leben. Ausserdem sei ein hoher flächendeckender Technologiestandard für die Schaffung von Arbeitsplätzen eine nötige und wirksame Bedingung.
Für den Kanton SG ist die flächendeckende Versorgung von grosser Bedeutung für die regionale Entwicklung.
Der Kanton BE begrüsst die Anpassung grundsätzlich, weist jedoch darauf hin, dass die Umsetzung nicht flächendeckend sein müsse, um die Aktivierung des Fonds zu vermeiden. Er schlägt die Prüfung einer Ausnahmeregelung für Einzelfälle vor.
Von den Kantonen JU und TG, von der FER sowie Inclusion Handicap wird eine weitergehende Erhöhung der Bandbreite gefordert. Die Übertragungsgeschwindigkeit genüge den heutigen Nutzeransprüchen nicht und liege deutlich unter den aktuellen technologischen Möglichkeiten.
Der Kanton UR fordert eine Erhöhung auf 5'000/500 kbit/s. Die gleiche Erhöhung wünscht der Kanton GR und erachtet die Einführung eines Mechanismus für die Anpassung der Datenrate an die technologische Entwicklung als sinnvoll.
Der LBV und die Region Luzern West halten die aktuelle minimale Datenrate von 2'000 kbit/s für ungenügend. Diese entspreche nicht mehr den heutigen Bedürfnissen der Landwirtschaft, des Tourismus und der übrigen Wirtschaft. Die Landwirtschaft sei auf eine hochwertige digitale Anbindung angewiesen, um im zunehmend freien Markt zu bestehen. Der LBV fordert die Erhöhung auf eine minimal garantierte Datenrate von 8'000 kbit/s. Die Region Luzern West wünscht die Anhebung auf eine minimal garantierte Datenrate zwischen 5'000 und 8'000 kbit/s. Der digitale Graben bei hochwertigen Breitbanddiensten drohe grösser zu werden. Eine gute Breitbandversorgung sei auch für den ländlichen Raum und die Berggebiete von hoher Bedeutung und könne der Abwanderung entgegenwirken und Arbeitsplätze erhalten.
Die Region Luzern West und der SAB fordern zusätzlich vom Bund die Erstellung einer Breitbandstrategie, welche auch den Bedürfnissen der Randregionen Rechnung trägt. Weiter verlangen der Kanton GL, der LBV, die Region Luzern West und die SAB, dass der Netzausbau, resp. die Migration der Netze auf IP in Randregionen finanziell unterstützt und explizit gefördert werde.
Der LBV, die Region Luzern West und die SAB wünschen neben der Erhöhung der Bandbreite, dass diese Änderung bereits nach der Verabschiedung durch den Bundesrat Mitte 2016 in Kraft gesetzt wird.
Die CVP fordert ein Minimum von 8'000 kbit/s, was die sowieso erforderlichen Investitionen rechtfertigen, Telearbeit erleichtern und den Pendlerverkehr reduzieren würde.