Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/39: Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) · 18 Seiten

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Anhörung zur Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste

gegen die Entfernung der öffentlichen Sprechstellen. Eine Abschaffung aus wirtschaftlichen Gründen lehnt der Kanton VD ab, und fordert daher die Beibehaltung öffentlicher Sprechstellen.

Der Kanton AG bedauert, dass Angaben zu den Kosteneinsparungen, die aufgrund der Einstellung der öffentlichen Sprechstellen zu erwarten sind, fehlen, und hätte sich präzisere Aussagen im Änderungsentwurf gewünscht.

2.13.3 Telefaxverbindungen (bisher Art. 15 Abs. 1 Bst. a)

Der Entwurf sieht vor, die Telefaxverbindungen aus der Liste der Dienste der Grundversorgung (Art.15 Abs.1 Bst. a FDV) zu streichen.

Die Streichung der Telefaxverbindungen aus dem Katalog der Dienste der Grundversorgung und die Stossrichtung wurden im Allgemeinen begrüsst (FR, GL, JU, SG, SO, ZH sowie asut, BDP, econo-

miesuisse, FER, Glasfasernetz Schweiz, Inclusion Handicap, kf, LBV, SOHK, SP, Swisscom und Swissphone).

Der Kanton NE merkt an, dass beim Zutreffen der Aussagen im Analysebericht zuträfen, die Auswirkung des Wegfalls gering seien. Jedoch wünscht er eine weiter gehende detailliertere Erklärung über alternative Lösungen für betroffene KMU. Zudem scheine die vorgesehene Übergangsperiode bis 31.12.20 etwas restriktiv.

Der CP zögert bei der Zustimmung zum Schutze kleiner Unternehmen, in denen Fax noch verwendet werde, anerkennt jedoch, dass schnelle und vorteilhafte alternative Lösungen existierten.

Kritisch zum vorgesehenen Wegfall des Faxdienstes äusserten sich der Kanton VD und pro audito schweiz. Einerseits wird eine sichere Ersatzlösung gewünscht, andererseits seien Telefaxverbindungen für gehörlose und schwerhörige Menschen zum Teil sehr wichtig, weshalb der Faxdienst schützenswert sei.

Gegen die Streichung des Faxdienstes äussern sich drei Konsumentenorganisationen (asci, frc,

SKS). Die Streichung sei dem Geiste der Grundversorgung total entgegengesetzt, deren Zweck die Überbrückung der Mängel der gescheiterten Telekommarktliberalisierung sei. Zudem seien die technischen Begründungen ungenügend und es gäbe Personen ohne E-Mail-Adresse.

Die PUE besteht auf die Weiterführung von TDM im Rahmen der Grundversorgung.

2.13.4 Sperrung abgehender Verbindungen (bisher Art. 15 Abs. 1 Bst. b)

Der Entwurf schlägt vor, dass der Zusatzdienst "Sperrung abgehender Verbindungen" nicht mehr im Rahmen der Grundversorgung zu erbringen ist.

Der Kanton NE, asut, die BDP, economiesuisse, Glasfasernetz Schweiz, die SP und Swisscom

begrüssen die Streichung. Das kf erachtet eine Streichung als nicht zwingend, da noch ein Konsumentennutzen ausgemacht werden kann und der Aufwand für die Anbieterin klein ist.

2.13.5 Datenübertragung über Schmalband (bisher Art. 16 Abs. 2 Bst. a und b)

Der Entwurf sieht vor, den Datenübertragungsdienst über Schmalband aus der Liste der Dienste der Grundversorgung (Art. 16 Abs. 2 Bst. a und b FDV) zu streichen.

Die Entfernung dieses Dienstes aus Artikel 15 Absatz 1 des Entwurfs der FDV fand von einem grossen Teil der Teilnehmenden ausdrückliche Zustimmung (FR, GL, JU, SG, SO, UR sowie asut, BDP,

CP, CCIG, economiesuisse, FER, Glasfasernetz Schweiz, Inclusion Handicap, kf, LBV, SOHK,

SP, Swisscom und Swissphone). Der Datenübertragungsdienst über Schmalband wird als nicht