Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/39: Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) · 18 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 5Fedlex · Ergebnisbericht
Anhörung zur Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste
Der Kanton VD fordert eine Erhöhung auf 10‘000 kbit/s. Dies sei im Lichte der technologischen Entwicklung eine in zwei Jahren anzustrebende Geschwindigkeit.
Der acsi, die frc und die SKS fordern ebenso eine Erhöhung auf 10‘000 kbit/s. Es bestehe die Gefahr einer Zwei-Klassen-Informationsgesellschaft bezüglich Bandbreite. Zudem seien Anschlüsse mit symmetrischen Datenübertragungsraten in Erwägung zu ziehen. Sie verlangen zusätzlich eine weitere schrittweise Anhebung der Datenraten.
Die SP versteht die Erhöhung auf 3'000/300 kbit/s als absolutes Minimum und regt 10‘000/2'000 kbit/s zur Prüfung an. Alternativ wird eine dynamische Festlegung der Datenrate durch Orientierung am Angebot mit der in der Schweiz höchsten Bandbreite vorgeschlagen.
Gabriel Klein fordert die Erhöhung auf 30‘000/3'000 Kbit/s, 99% der Bevölkerung hätten bereits 30‘000/3'000 kbit/s, und 98% 100‘000 kbit/s.
Der Kanton SO, economiesuisse, Glasfasernetz Schweiz, Markus Saurer, der sgv, die SOHK und
transfair lehnen die Erhöhung der Bandbreite aus Gründen des Kosten-Nutzen-Verhältnisses ab.
Salt, Sunrise und Swisscom sind ebenfalls gegen die Erhöhung. Die Datenrate sei mit Bedacht anzuheben, und die Kosten seien unverhältnismässig hoch. Für 1% der Haushalte könne zudem die Investitionssumme anderweitig besser genutzt werden. Auch sei die Übertragungsgeschwindigkeit von 2‘000 kbit/s bereits ein Spitzenwert im internationalen Vergleich.
Für den Kanton NE ist die aktuelle Mindestgeschwindigkeit genügend, sie müsse jedoch in vier Jahren neu beurteilt werden.
asut vertritt die Ansicht, dass mit der Erhöhung auf 3'000/300 kbit/s keine zusätzlichen Dienste bezogen werden könnten. Auch sei in Europa Breitband in der Grundversorgung immer noch die Ausnahme und die aktuelle Übertragungsgeschwindigkeit sei ein Spitzenwert im internationalen Vergleich.
Die CCIG ist der Meinung, dass sich durch die Erhöhung kein spürbarer Nutzen ergeben würde, die Investitionen würden aber in anderen Sektoren fehlen, was kontraproduktiv sei.
Für den CP würden einige Studien bestätigten, dass bereits 99% der Haushalte über einen Anschluss von über 30‘000 kbit/s Bandbreite verfügten. Es stelle sich daher die Frage, wie sinnvoll eine Erhöhung auf 3'000 kbit/s sei, wenn bereits heute die meisten Regionen in der Schweiz über viel höhere Geschwindigkeit verfügten und keine Diskriminierung der Randregionen festgestellt werde.
Für den Basis-Gebrauch zu Hause sei die bisherige Übertragungsrate von 2'000/200 kbit/s (ausser für Gamer/innen) nach Ansicht des kf eigentlich ausreichend. Die Erhöhung der minimal garantierten Datenrate würde wegen einzelnen wenigen Fällen (z.B. Alphütten, entlegene Ferienwohnungen) überproportionale Kosten von mehreren Millionen verursachen. Anstelle der Erhöhung solle der neue Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe d E-FDV um den bisher in Artikel 16 Absatz 2 Buchstabe c FDV festgehaltenen Passus ergänzt werden.
2.5 Transkriptions- und SMS-Vermittlungsdienst für Hörbehinderte (Art. 15 Abs. 1 Bst. e Ziff. 1)
Im Änderungsentwurf werden die bestehenden Transkriptions- und SMS-Vermittlungsdienste beibehalten, die von Gehörlosen und Hörbehinderten rege genutzt werden.
Generell werden die bestehenden Transkriptions- und SMS-Vermittlungsdienste von allen anerkannt und gut unterstützt, da Menschen mit Behinderungen auf diese Weise aktiv am wirtschaftlichen und sozialen Leben teilnehmen können. Der acsi, der asut, die FER, die frc und die SKS begrüssen es, dass Transkriptionsdienste weiterhin Teil der Grundversorgung bleiben.