Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/60: Bundesgesetz über die Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke (Umsetzung der Motion 12.3172, Müller Leo) · 18 Seiten
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3.6 Finanzielle Auswirkungen
Zusammenfassung
Die monistischen Kantone sind von der Rückkehr zur früheren Steuerpraxis in finanzieller Hinsicht kaum betroffen.
Für die Mehrheit der dualistischen Kantone lassen sich die finanziellen Auswirkungen nicht genau schätzen. Tendenziell wird jedoch nicht mit erheblichen Mindereinnahmen gerechnet. Einige Kantone nennen Mindereinnahmen bis maximal 10 Mio. Franken pro Jahr. Ein Kanton weist auf den erheblichen Verwaltungsaufwand hin, sollte das Gesetzesprojekt mit einer Rückwirkungsklausel für bereits veranlagte Fälle ergänzt werden. Ein anderer Kanton geht von leichten Mehreinnahmen aus, da weniger Sozialversicherungsbeiträge abgezogen würden.
Dualistische und monistische Kantone weisen auf die Mindereinnahmen hin, welche ihnen durch den tieferen Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer entstehen.
Zwei Organisationen, welche sich für die Belange der Städte einsetzen, monieren, dass die finanziellen Auswirkungen auf die kommunale Ebene nicht geprüft worden seien.
Die gestellte Frage lautete: Welche finanziellen Folgen hätte diese Gesetzesänderung für Ihren Kanton?
Monistische Kantone
Die monistischen Kantone sehen sich in finanzieller Hinsicht nur als marginal betroffen bzw. durch das monistische System "geschützt" (JU, TI). Finanzielle Einbussen werden beim Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer erwartet (BL, SZ, UR, ZH).
Dualistische Kantone
Konkrete Zahlen nennen die Kantone AG, SO, VD und ZG. Der AG rechnet mit Mindereinnahmen von 10 Mio. Franken jährlich für Bund und Kanton sowie rund 7.5 Mio. Franken für die Gemeinden. Mit schätzungsweisen Mindereinnahmen von 1-2 Mio. Franken pro Jahr für den Kanton und die Gemeinden wird im Kanton SO gerechnet. Dem Kanton VD sind die Zahlen der betroffenen Transaktionen nur teilweise bekannt. Aufgefallen sei zudem, dass einige bedeutende Transaktionen aufgeschoben wurden. Es wird mit ca. 10 Mio. Franken Mindereinnahmen gerechnet. Gemäss der konsolidierten Berechnung von ZG sollen sich die Mindereinnahmen für Bund, Kanton und Gemeinden auf rund 20 Mio. Franken für die nächsten 20 Jahre belaufen.
Laut den Stellungnahmen der Kantone AI und VS können die finanziellen Auswirkungen nicht evaluiert werden. BE rechnet mit leichten Mehreinnahmen, da weniger abzugsfähige Sozialversicherungsabzüge geltend gemacht werden. Verringern würde sich jedoch der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer. BS sieht nur geringe finanzielle Folgen, betroffen sei der Kantonsanteil. FR meint, die finanziellen Auswirkungen seien ohne Rückwirkungsbestimmung nur marginal. Würde eine rückwirkende Bestimmung für die bereits veranlagten Fälle vorgesehen, hätte dies einen unverhältnismässig hohen Verwaltungsaufwand zur Folge. GE verfügt über keine detaillierten Zahlen zu den finanziellen Folgen. GL geht eher von Mindereinnahmen aus. Aus Sicht des Kantons GR sind die monetären Konsequenzen schwer eruierbar, aber eher von untergeordneter Bedeutung. Im Kanton LU sind die finanziellen Auswirkungen nicht von grosser Bedeutung. NW hält die finanziellen Auswirkungen für verkraftbar, da nur wenige Grundstücke betroffen sind. Auch der Kanton OW rechnet nicht mit wesentlichen Änderungen, da nur noch wenige Bauern Bauland besitzen würden. Ge-