Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/60: Bundesgesetz über die Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke (Umsetzung der Motion 12.3172, Müller Leo) · 18 Seiten
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mäss SG sind die finanziellen Auswirkungen nicht abschätzbar. Die Vorlage dürfte jedoch nicht zu markanten Mindereinnahmen führen.
Organisationen, Verbände und übrige Vernehmlassungsteilnehmer
Der SSV und die KSFD bedauern, dass der erläuternde Bericht die Auswirkungen auf die kommunale Ebene nicht behandle, obschon dies gemäss Artikel 50 BV Pflicht des Bundesrates wäre. Es sei davon auszugehen, dass die Minderreinnahmen bei der direkten Bundessteuer von 200 Mio. Franken bei einem Kantonsanteil von 34 Mio. Franken auf die kommunale Ebene durchschlagen würden. Auch aus Sicht der Städtischen Steuerkonferenz bedürfe es einer detaillierteren Analyse der Auswirkungen auf die Städte und Gemeinden, sollte es zur Annahme der Vorlage kommen.
Verschiedene Vernehmlassungsadressaten bemerken, dass die Vorlage nicht zu Mindereinnahmen führen würde, sondern vielmehr nur die durch den Bundesgerichtsentscheid erzielten Mehreinnahmen wieder wegfallen würden (CVP, CJA, CNAV, AGORA, Prométerre,
Treuland).
4. Weitere Bemerkungen
Einige Vernehmlassungsadressaten halten fest, dass die schweizweite Einführung des monistischen Systems die gerechteste Lösung zur Besteuerung wäre (VSLG). Die Einführung würde die Ungleichbehandlung bei der Besteuerung beseitigen (AGORA, CJA, CNAV,
OREF, Prométerre).
SH und TG monieren, dass die Vorlage das Recht der Kantone auf Erhebung der Einkommenssteuer beschneiden würde.
Der Kanton JU lehnt die Vorlage zwar ab, ist jedoch der Auffassung, dass es den dualistischen Kantonen zu überlassen sei, die Definition der land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke vorzunehmen.
Anhang
Verzeichnis der Vernehmlassungsadressaten und -teilnehmer