Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/97: Verordnung des WBF über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik · 17 Seiten
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Absatz 1
Absatz 1 erläutert die Masszahlen für die Ermittlung des Höchstbetrags der Steuererleichterung:
Zahl der Arbeitsplätze, die durch das Vorhaben neu geschaffen werden (APneu);
Zahl der Arbeitsplätze, die durch das Vorhaben erhalten und gemäss Artikel 4 neu aus-
gerichtet werden (APerhalten);
Betrag pro neu zu schaffenden Arbeitsplatz (Bneu);
Betrag pro zu erhaltenden und gemäss Artikel 4 neu auszurichtenden Arbeitsplatz
(Berhalten);
Dauer der Steuererleichterung des Bundes (N).
Bei APerhalten werden ausschliesslich die bestehenden Arbeitsplätze, die von einer Neuausrichtung nach Artikel 4 direkt betroffen sind, berücksichtigt. Die Verfügung kann auch Auflagen betreffend den Erhalt nicht neu ausgerichteter Arbeitsplätze enthalten.
Absatz 2
Die Formel zur Berechnung des Höchstbetrags der Steuererleichterung wird aufgrund des Ergebnisses der vom Bundesrat in der Vernehmlassung zur Diskussion gestellten Formel17 (vgl. Vernehmlassungsbericht, Punkt 2.3.2, Seite 22) festgelegt und in die WBF-
Anwendungsverordnung einfliessen. Dieser Absatz ist deshalb inhaltlich nicht Gegenstand der Anhörung.
Absatz 3
Die Beträge von Bneu und Berhalten werden aufgrund des Ergebnisses der vom Bundesrat in der Vernehmlassung zur Diskussion gestellten Bandbreite der Höchstbeträge18 (vgl. Vernehmlassungsbericht, Punkt 2.3.2, Seite 22) festgelegt und in die WBF-
Anwendungsverordnung einfliessen. Dieser Absatz ist deshalb inhaltlich nicht Gegenstand der Anhörung.
Absatz 4
Nach Absatz 4 überprüft das WBF die Formel und die massgebenden Werte mindestens jede zweite Legislaturperiode.
2.10 Artikel 10 Ermittlung der neu zu schaffenden Arbeitsplätze (APneu)
Artikel 10 setzt Leitplanken für die Ermittlung der neuen Arbeitsplätze (APneu) gemäss Artikel
9. Ziel ist, Missbräuche zu vermeiden. Hierfür betrachtet Artikel 10 die Verteilung der gemäss Geschäftsplan neu zu schaffenden Arbeitsplätze über die Laufzeit der Steuererleichterung.
Absatz 1
Wenn in der ersten Hälfte der Laufzeit der Steuererleichterungen mindestens 50 Prozent der gemäss Geschäftsplan über die gesamte Dauer der Steuererleichterung des Bundes geplanten neuen Arbeitsplätze geschaffen werden, so entspricht APneu der im Geschäftsplan enthaltenen Gesamtzahl dieser Arbeitsplätze.
17 [(AP x B ) + (AP x B )] x N neu neu erhalten erhalten
18 CHF 71'594.- bis CHF 143'188.- pro neu zu schaffenden, bzw. CHF 35'797.- bis CHF 71'594.- pro zu erhaltenden Arbeitsplatz und Jahr. 644.20/2005/00668 \ COO.2101.104.7.1526044 11/17