Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/97: Verordnung des WBF über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik · 17 Seiten

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den geplanten neu geschaffenen oder erhaltenen Arbeitsplätzen steht; b) die Anpassung der Anwendungsgebiete unter Berücksichtigung der Raumordnungspolitik und c) technische Änderungen, welche die bisherigen Erfahrungen aufnehmen.

Die vom Bundesrat am 1. April 2015 verabschiedete Vernehmlassungsvorlage6 zum Entwurf der BR-Verordnung (nachfolgend Vernehmlassungsentwurf) setzt die genannten Reformpunkte um. Weiter legt der Vernehmlassungsentwurf die Grundlagen einer erhöhten Transparenz über die gewährten Steuererleichterungen.

Mit der Reform werden die Anwendungsrichtlinien aufgehoben. Deren Bestimmungen ergänzt mit zahlreichen, aufgrund der gemachten Erfahrungen und der erfolgten Abklärungen seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über Regionalpolitik am 1. Januar 2008, sowie technische Präzisierungen wurden teilweise in den Vernehmlassungsentwurf überführt. Andere Teile sowie weitere Umsetzungsbestimmungen werden in der neuen vorliegenden Verordnung des WBF über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik (nachfolgend WBF-Anwendungsverordnung) erlassen.

Die Erarbeitung der WBF-Anwendungsverordnung wurde von der unter der Leitung des WBF/SECO eingesetzten Expertengruppe (siehe Liste der Mitglieder im Anhang) begleitet. Nebst dem Bundesamt für Justiz (BJ), dem Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF), der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) und der Direktion für Europäische Angelegenheiten (DEA), waren in der Expertengruppe die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), die Generalsekretariate der Konferenz Kantonaler Volkswirtschaftsdirektoren (VDK) und der Konferenz Kantonaler Finanzdirektoren (FDK), sowie von der VDK und der FDK nominierte kantonale Fachexperten aus Steuerverwaltungen, Volkswirtschaftsdirektionen und Wirtschafts- und Standortförderungsstellen vertreten. Die Expertengruppe hat ihre Tätigkeit im Februar 2014 mit den Arbeiten zur BR-Verordnung und WBF-Verordnung zum Perimeter aufgenommen. Die Arbeiten zur WBF-Anwendungsverordnung konnten im Januar 2016 abgeschlossen werden. Das Mandat bestand in der Begleitung der Verordnungsrevisionen auf technischer Ebene. Die Mitwirkung der Kantone bestand in der fachlichen Unterstützung und frühzeitigen Koordination, nicht jedoch in der Vorwegnahme politischer Entscheidungen.

1.2 Wesentliche Resultate aus der Vernehmlassung zur BR- Verordnung

34 der insgesamt 47 Vernehmlassungsteilnehmer unterstützen die Bestrebungen einer Verbesserung des Systems. Die VDK sowie 22 Kantone stellen sich grundsätzlich hinter die Reform. 10 Teilnehmer, davon 2 Kantone stehen dem Vernehmlassungsentwurf kritisch gegenüber. Weitere 3 Teilnehmer, davon 2 Kantone, beantragen, auf Bundesebene gänzlich auf Steuererleichterungen zu verzichten.

Die Anpassung der Anwendungsgebiete unter Berücksichtigung der Raumordnungspolitik sowie die Einführung einer betragsmässigen Obergrenze für die Bundessteuererleichterung finden insgesamt breite Zustimmung.

Der Einbezug der kleineren, weniger urbanen Zentren, welche dennoch eine Zentrumsfunktion wahrnehmen, für die Festlegung der Anwendungsgebiete wird weitgehend begrüsst. Die zur Diskussion gestellten Formel und Bandbreiten für die Bestimmung der Höchstbeträge werden grundsätzlich bestätigt.

Unterschiedlich beurteilt werden insbesondere der Prozentsatz der Bevölkerung im Anwendungsgebiet, die Mindestanzahl der zu schaffenden Arbeitsplätze bei Vorhaben produktionsnaher Dienstleistungsbetriebe sowie die jährliche Bindung der Steuererleichterung des Bundes an die auf kantonaler und kommunaler Ebene im selben Jahr tatsächlich gewährten

6 Die Vernehmlassungsvorlage ist auf der Internetseite des SECO zu den Steuererleichterungen, rechts unter "Vernehmlassung" veröffentlicht: http://www.seco.admin.ch/themen/05116/05118/05298/index.html?lang=de 644.20/2005/00668 \ COO.2101.104.7.1526044 5/17