Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/97: Verordnung des WBF über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik · 17 Seiten
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Einleitung
Gestützt auf die Resultate der externen Evaluation der Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik hat der Bundesrat im Oktober 2013 das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, eine Reform der Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik vorzubereiten. Diese soll drei hauptsächliche Stossrichtungen beinhalten:
1. Die Einführung einer betragsmässigen Obergrenze, damit die Steuererleichterung stets in einem Verhältnis zu den geplanten Arbeitsplätzen steht.
2. Die Anpassung der Anwendungsgebiete unter Berücksichtigung der Raumordnungspolitik.
3. Technische Anpassungen, welche die bisherigen Erfahrungen aufnehmen.
Die vom Bundesrat am 01.04.2015 verabschiedete Vernehmlassungsvorlage zur Totalrevision der Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik (BR-Verordnung) setzt die genannten Reformpunkte um und legt die Grundlagen einer erhöhten Transparenz über die gewährten Steuererleichterungen. Der Bundesrat hat am 11.12.2015 vom Ergebnisbericht über die Vernehmlassung Kenntnis genommen, diesen verabschiedet und eine Aussprache über das weitere Vorgehen geführt.
Die Anwendungsgebiete für Steuererleichterungen wurden nach den neuen Grundsätzen der BR-Verordnung angepasst und den Kantonen, parallel zur oben erwähnten Vernehmlassung, zur Anhörung vorgelegt. Der Bericht über die Ergebnisse der Anhörung ist veröffentlicht.
Mit der Reform werden u. a. die Anwendungsrichtlinien des WBF über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik aufgehoben. Deren Bestimmungen ergänzt mit Präzisierungen wurden teilweise in die Vernehmlassungsvorlage zur BR-
Verordnung überführt. Andere Teile sowie weitere Umsetzungsbestimmungen werden in einer neuen Departementsverordnung erlassen. Diese ist Gegenstand der vorliegenden Anhörung bei den Kantonen.
Die Anhörungsunterlagen wurden auf der Grundlage der Vernehmlassungsvorlage zur BR-Verordnung erarbeitet. Die Formel und Bandbreite der vom Bund festgelegten Höchstbeträge waren Bestandteil der Vernehmlassung und bilden keinen Bestandteil der vorliegenden Anhörung.
Im ersten Teil des Berichts werden nach einer Übersicht der gesetzlichen Grundlagen, die wesentlichen Ergebnisse der Vernehmlassung und der Anhörung dargelegt. Der zweite Teil beinhaltet Erläuterungen zu den einzelnen Artikel.
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