Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/98: Totalrevision der Verordnung zum Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (V-HFKG) und Verordnung des WBF über die Bauinvestitions- und Baunutzungsbeiträge für Hochschulbauten (Hochschulbautenverordnung) · 22 Seiten

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Vernehmlassungsbericht zur Totalrevision der V-HFKG und zur Hochschulbautenverordnung

der ETH Zürich. Einige Vernehmlassungsteilnehmende möchten, dass in der Hochschulbautenverordnung weitere Bestimmungen betreffend Nachhaltigkeit und erneuerbarer Energien aufgenommen werden.

4 Wichtigste Ergebnisse der Vernehmlassung zur Totalrevision V-HFKG

Kantone

SO, JU, VS, TI, GR begrüssen die Absicht, einheitliche Finanzierungsgrundsätze anzuwenden und dabei die unterschiedlichen Profile der Hochschulen zu berücksichtigen. SZ befürwortet, dass die Grundbeiträge durch die Anwendung von leistungsbasierten Bemessungskriterien verteilt werden und dass mit den Beitragsmodellen den Besonderheiten der unterschiedlichen Hochschulprofile Rechnung getragen wird. TG begrüsst, dass alle Hochschultypen in der gleichen Verordnung geregelt werden und dabei auf deren Eigenheiten Rücksicht genommen wird. AG begrüsst die beiden Vorlagen und ist der Meinung, dass eine Differenzierung der Hochschultypen konsequent umgesetzt wird. Gemäss AG wird die Umsetzung der im HFKG genannten Kriterien für die Erstellung des Verteilmodells in pragmatischer Art und Weise umgesetzt. LU begrüsst, dass die Bemessungskriterien der Verteilmodelle bei den Universitäten und den Fachhochschulen unterschiedlich gewichtet wurden.

BS befürwortet die Kontinuität im Übergang vom bisherigen zum neuen Recht und stimmt, wie BL, den Ausführungsbestimmungen des HFKG weitgehend zu. BS und BL bedauern ausdrücklich, dass die Frage der Synchronisierung der Auszahlung von Grundbeiträgen an die Universitäten immer noch nicht gelöst sei.

VS ist mit dem Detaillierungsgrad der Ausführungsbestimmungen einverstanden. BE begrüsst, dass die Ergebnisse der Vorberatungen in den vorliegenden Entwurf eingeflossen sind. VD schätzt insbesondere die gute Zusammenarbeit zwischen Kantonen und Bund im Rahmen der Organe der Schweizerischen Hochschulkonferenz bei der Erarbeitung von Bestimmungen, die gemeinsame Zuständigkeitsbereiche betreffen.

SG ist der Meinung, dass mit dem HFKG und den Ausführungserlassen günstige Rahmenbedingungen für eine kohärente schweizerische Hochschulpolitik geschaffen werden können und begrüsst die Arbeiten des WBF und der Schweizerischen Hochschulkonferenz.

Parteien

FDP begrüsst die vorgeschlagene Regelung. SPS unterstützt die bildungspolitisch gewollte Differenzierung zwischen Universitäten und Fachhochschulen. SVP unterstützt die Totalrevision in ihren Grundzügen. Für GPS ist die Strategie des Bundes, insbesondere bei der Nachhaltigkeit, in den Entwürfen zu wenig konkret formuliert und nicht sichergestellt. glp erwartet, dass in den Entwürfen des Bundesrates die modernen Standards im Bereich Ökologie und nachhaltige Entwicklung aufgenommen werden.

Bildungs- und wissenschaftspolitische Organe und Organisationen

swu und KHS begrüssen, dass die Finanzierungsmodelle von Universitäten und Fachhochschulen differenziert ausgestaltet wurden.

Interessierte Kreise

CP unterstützt die beiden Vorlagen. FTAL begrüsst, dass die Finanzierungsmodelle von universitären Hochschulen und Fachhochschulen differenziert ausgestaltet wurden und somit den Spezifitäten der Hochschultypen Rechnung getragen wird. HKBB begrüsst ausdrücklich die Umsetzung des HFKG, im Sinne einer Kontinuität beim Übergang vom Universitätsförderungsgesetz und Fachhochschulgesetz zum HFKG.