Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/98: Totalrevision der Verordnung zum Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (V-HFKG) und Verordnung des WBF über die Bauinvestitions- und Baunutzungsbeiträge für Hochschulbauten (Hochschulbautenverordnung) · 22 Seiten
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Vernehmlassungsbericht zur Totalrevision der V-HFKG und zur Hochschulbautenverordnung
Für AR ist bei Artikel 7 in Betracht zu ziehen, dass der Anteil der Grundbeiträge, die der Bund auf der Grundlage des Forschungsanteils der Hochschulen entrichtet, auch ein entsprechendes finanzielles Engagement des Trägers im Forschungsbereich voraussetzt. AR geht davon aus, dass ein Anteil dieser Höhe einen Anreiz darstellt, um den Forschungsanteil bei den Fachhochschulen weiter auszubauen. AR und VS befürchten, dass eine solche Entwicklung mittelfristig Treiber einer Erhöhung der Durchschnittskosten sein könnte.
Für AR, OW und NW sind die Bestimmungen des HFKG, welche eine vergleichsweise hohe Zahl an Kriterien für die Aufteilung des Anteils Lehre vorgeben, pragmatisch umgesetzt (Art. 8 und 9) und die Indikatoren für die Forschungsintensität seien kohärent mit den generellen Ausrichtungen der Hochschultypen (Art. 10 und 11). Für OW ist eine Differenzierung zwischen Universitäten und Fachhochschulen bei den Regel-Abschlüssen des jeweiligen Hochschultyps gerechtfertigt. FR und VD begrüssen den Ansatz und sind der Ansicht, dass die in den beiden Modellen angewendeten Parameter sowohl dem Willen des Gesetzgebers als auch den Eigenschaften und Besonderheiten der Hochschulen Rechnung tragen. VD unterstützt die Wahl der Abschlüsse, die gemäss den verschiedenen Hochschulen berücksichtigt werden, und zeigt sich zufrieden mit der Art des Einbezugs ausländischer Studierender. Für NE widerspiegelt die Beibehaltung des Status Quo bei der Finanzierung der Hochschulen ab 2017 die Besonderheiten dieser Schultypen. Die Haltung von NE entspricht den Erwägungen, die der Annahme des HFKG zugrunde lagen, und knüpft an die Kontinuität des aktuellen Systems an.
economiesuisse fordert, dass das Kriterium "Qualität der Ausbildung" aufgenommen wird. Gemäss economiesuisse belohnt das vorgeschlagene System "Masse statt Klasse" und diese Anreize könnten zu einer Qualitätsminderung führen. Für KHS sind die Auswirkungen des neuen Verteilmodells unklar, da keine entsprechenden Planungsrechnungen vorgelegt wurden. Kritisch sehen KHS und KMHS insbesondere, dass die Mittel für Studiengänge mit Numerus Clausus im Falle generell wachsender Studierendenzahlen automatisch sinken würden. KHS und KMHS können die Differenzierung hinsichtlich der ausländischen Studierendenzahlen zwischen Fachhochschulen und Universitäten nicht nachvollziehen. VSS bedauert, dass das Kriterium der Betreuungsverhältnisse nicht aufgenommen wurde.
Profilschärfung: SO erachtet die Profilschärfung der Hochschultypen als wichtige Entwicklungsaufgabe des Hochschulbereichs. SO und JU begrüssen die unterschiedliche Forschungsfokussierung und die Berücksichtigung unterschiedlicher Regelabschlüsse.
Beiträge für die anderen Institutionen des Hochschulbereichs: Für SZ ist die Regelung zur Bemessung der Beiträge für die anderen Institutionen des Hochschulbereichs wichtig. SZ hat als Mitträger der Stiftung universitäre Fernstudien Schweiz ein Interesse, dass diese Institution weiterhin feste Beiträge des Bundes erhalten kann. Für GE und VS ist es wichtig, dass diese Finanzierungsmöglichkeit für andere Institutionen des Hochschulbereichs beibehalten wird. VS beantragt, dass Artikel 13-15 und die Möglichkeit der Finanzierung über feste Beiträge unverändert übernommen wird. In Bezug auf die vom Hochschulrat festgelegten Grundsätze zu den festen Beiträgen an die Hochschulen fordert Fernuni, dass die Institutionen des Hochschulbereichs zumindest angehört werden oder sich bestenfalls an deren Erarbeitung beteiligen können.
Bauinvestitions- und Baunutzungsbeiträge: BS, SSV und HKBB begrüssen die Neuordnung. Für AG wird mit den vorgeschlagenen Bestimmungen im Baubereich höhere Transparenz und Klarheit in Bezug auf die Anwendung und Umsetzung der Verordnungen geschaffen. AG begrüsst die Reduktion der Dauer der Zweckbindung von 30 auf 25 Jahre. GE möchte, dass Modalitäten betreffend Priorisierung eingefügt werden. Für SVP wird mit der Mindestaufwandgrenze ein Fehlanreiz geschaffen. SG begrüsst die gemeinsame rechtliche Grundlage für die Unterstützung von Fachhochschul- und Universitätsbauten. Für SVP wäre es zu begrüssen, wenn ein Mechanismus eingeführt würde, der solche Fehlanreize ausräumt (z.B. in Form eines stufenlosen Systems). Für GPS ist der vom Gesetzgeber definierte hohe Umwelt- und Energiestandard von Hochschulbauten bewusst gewählt worden und sollte im Vollzug entsprechend umgesetzt werden. KDKS stellt fest, dass bei den Bauten die künstlerischen Ausbildungen nicht berücksichtigt wurden, diese sollten aufgenommen werden.
Projektgebundene Beiträge: BL, GE, TI, LU, swu und FTAL unterstützen die vorgeschlagenen Regelungen und halten fest, dass es wichtig ist, dass die Bestimmungen pragmatisch angewendet werden, um nicht administrative Mehrkosten zu verursachen. Für TG ist bedauerlich, dass die pädagogischen