Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/98: Totalrevision der Verordnung zum Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (V-HFKG) und Verordnung des WBF über die Bauinvestitions- und Baunutzungsbeiträge für Hochschulbauten (Hochschulbautenverordnung) · 22 Seiten

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Vernehmlassungsbericht zur Totalrevision der V-HFKG und zur Hochschulbautenverordnung

5 Varianten Verteilung Grundbeiträge (Totalrevision V-HFKG)

Variante 1: BE, GE, SG, SO, BS, BL, UR, TG, GR, JU (für UH), AG, LU (eventualiter), SZ, TI, NE, FDP, SPS, SVP, SSV, economiesuisse, travail.suisse, swu, ETH-Rat, SWIR, actionuni, swissfaculty, FH Schweiz, BFH, Unibas, FTAL, HKBB, FHNW, AMS.

Bemerkungen: Gemäss BE wäre eine Umsetzung von Variante 2 höchst problematisch, da damit die bisherige Gewichtung der Forschung bei den Universitäten verringert und die erfolgreichen Anstrengungen vieler Fachhochschulbereiche beim Ausbau der anwendungsorientierten Forschung nicht honoriert würden. GE möchte, dass der Bund eine weitere Variante prüft (70/30 Prozent für Universitäten und 90/10 Prozent für Fachhochschulen). JU schlägt vor, für die Fachhochschulen ein progressives System einzuführen (von 90/10 zu 85/15 bis im Jahr 2021), um den Fachhochschulen Zeit zu geben, die notwendigen Anpassungen im Bereich Forschung vorzunehmen. SO erhofft sich von Variante 1 einen verstärkten Anreiz für die Hochschulen, um neben der Lehre im Bereich Forschung kompetitiver zu werden. Für BS liegt die Variante 1 den bisherigen Schlüsseln und den gegebenen Verhältnissen am nächsten. FHO steht für 80/20 Prozent ein, sieht aber den politischen Kompromiss 85/15 Prozent als mögliche Lösung an.

LU beantragt eine kostenneutrale Umsetzung der Totalrevision der V-HFKG für die Institutionen und unterstützt eventualiter Variante 1. LU erscheinen die Modelle im Grundsatz vernünftig, aber LU bekundet Mühe, einen Modellentscheid auf einer sehr dünnen Datenbasis zu fällen und ohne wirkliche Kenntnisse der finanziellen Auswirkungen. LU beantragt, dass Korrekturmassnahmen ergriffen werden müssen, falls sich bei der Evaluation Abweichungen gegenüber den Anfang 2016 vorgelegten Modellberechnungen oder sonstige Verwerfungen zeigen sollten. LU beantragt im Weiteren, dass die Auswirkungen auf die interkantonale Universitätsvereinbarung und auf die interkantonale Fachhochschulvereinbarung aufgearbeitet und dargestellt werden. Für NE entspricht dieser Verteilschlüssel der aktuellen Praktik der Universitäten, während sich für die FH das Gewicht des Bereichs Forschung verdoppelt. NE schlägt vor, für die FH einen Verteilschlüssel von 90% und 10% während einer Übergangsphase vorzusehen. Diese sollte der nächsten BFI-Periode entsprechen, d.h. bis 2020 dauern. Danach sollte Variante 1 vollständig zur Anwendung kommen. In Artikel 9 unterstützt NE die Variante 1, sollte der Vorschlag einer Übergangsphase verworfen werden; andernfalls sei Variante 2 zu bevorzugen (Verteilung des Anteils von 90%).

Variante 2: ZH, VS, OW, NW, FR, VD, VSS, KMHS, UniFR, kfmv, Fernuni.

Bemerkungen: ZH ist der Meinung, dass Variante 2 die Anliegen von Forschung und Lehre gleichermassen berücksichtige und die etwas stärkere Gewichtung der Lehre die Notwendigkeit exzellenter Ausbildungen betone. FR und VD sind der Ansicht, dass die Grundbeiträge hauptsächlich dazu dienen sollten, die Kantone bei der Finanzierung der Lehrtätigkeiten zu unterstützen, während die Forschung vom Bund in erster Linie über andere Instrumente wie den Nationalfonds, die KTI oder die Beteiligung an EU-Programmen unterstützt wird. UniFR ist der Meinung, dass die Forschungsleistungen bereits über den Overhead abgegolten werden, so dass sich eine weitergehende Berücksichtigung im Rahmen der Grundbeiträge nicht aufdrängt.

6 Allgemeine Bemerkungen zur Totalrevision V-HFKG

Kriterien für die Berechnung der Verteilmodelle: Für ZH sind die Kriterien zur Aufteilung des Anteils Lehre sorgfältig festgelegt und zielführend. ZH stimmt auch den Kriterien für die Aufteilung des Anteils Forschung zu. Für SO ist die Auswahl der Kriterien für die Berechnung der Verteilmodelle ein guter Kompromiss zwischen Aussagekraft der Kriterien und vernünftigem Aufwand für deren Erhebung. SO hätte sich eine stärkere Gewichtung der Abschlüsse gewünscht. SO kann nachvollziehen, dass die Studierenden der Hochschultypen nicht einheitlich gezählt werden, es sei dennoch eine verpasste Chance. SO begrüsst ausdrücklich den Einbezug von fachspezifischen Eigenheiten. TG begrüsst, dass Faktoren gewählt wurden, die Indikatoren für die Qualität der einzelnen Hochschulen sind (z.B. Drittmittel und Anzahl ausländischer Studierender). FDP stellt fest, dass die Finanzierungskriterien auf der Anzahl Studierender basieren, hier soll gemäss FDP aufgepasst werden, dass sich das nicht negativ auf die Qualität der Lehre auswirkt. Für FDP ist es wichtig, dass die verschiedenen Kriterien pragmatisch angewendet werden und kein bürokratisches System geschaffen wird.