Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/98: Totalrevision der Verordnung zum Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (V-HFKG) und Verordnung des WBF über die Bauinvestitions- und Baunutzungsbeiträge für Hochschulbauten (Hochschulbautenverordnung) · 22 Seiten

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Vernehmlassungsbericht zur Totalrevision der V-HFKG und zur Hochschulbautenverordnung

1 Ausgangslage

Mit Beschluss vom 17. Mai 2016 hat der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beschlossen, ein Vernehmlassungsverfahren gemäss Artikel 3 Absatz 2 des Vernehmlassungsgesetzes vom 18. März 2005 (VlG)1 i.V.m. Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b VlG zur Totalrevision der Verordnung vom 12. November 2014 zum Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (V-HFKG)2 und der Verordnung des WBF über die Bauinvestitions- und Baunutzungsbeiträge für Hochschulbauten (Hochschulbautenverordnung) durchzuführen. Die Vernehmlassungsfrist dauerte bis zum 30. August 2016.

2 Teilnahme am Vernehmlassungsverfahren

Neben den Kantonen wurden 13 politische Parteien sowie die Konferenz der Kantonsregierungen, 3 Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, 8 Dachverbände der Wirtschaft und 22 bildungs- und wissenschaftspolitische Organe und Organisationen begrüsst.

22 Kantone sowie 5 politische Parteien, der Schweizerische Städteverband, 3 Dachverbände der Wirtschaft, 14 bildungs- und wissenschaftspolitische Organe und Organisationen sowie 15 nicht angeschriebene Organisationen haben insgesamt 59 Stellungnahmen3 eingereicht.

Die Kantone Glarus und Schaffhausen, der Schweizerische Arbeitgeberverband, der Schweizerische Gewerkschaftsbund und der Schweizerische Nationalfonds haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet.

Alle eingegangenen Stellungnahmen sind einsehbar unter www.sbfi.admin.ch/v-hfkg.

Die Liste der Vernehmlassungsteilnehmenden und deren Abkürzungen ist im Anhang zu finden.

3 Kurzübersicht

Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden begrüsst die generelle Stossrichtung der beiden Verordnungen bzw. ist damit grundsätzlich einverstanden. Explizit begrüsst wird, dass einheitliche Finanzierungsgrundsätze angewendet und dabei die unterschiedlichen Profile der Hochschultypen berücksichtigt werden. Viele Vernehmlassungsteilnehmende begrüssen die Ausführungserlasse und sind der Meinung, dass damit günstige Rahmenbedingungen für eine kohärente schweizerische Hochschulpolitik geschaffen werden können.

Einige Punkte wurden kontrovers diskutiert. Dies betrifft beispielsweise das Verfahren zur beitragsrechtlichen Anerkennung für bestehende Hochschulen, zu welchem einige Vernehmlassungsteilnehmende ein vereinfachtes Verfahren vorschlagen. Kritisiert wurde im Weiteren die Regelung über die Ausrichtung der Grundbeiträge (Art. 12). Einige Kantone bemängeln, dass der Bundesrat in seinem Entwurf nicht der Begründung des Bundesverwaltungsgerichts4 folgt.

Für die Bestimmungen betreffend die Verteilung der Grundbeiträge wurden zwei Varianten in die Vernehmlassung gegeben (Art. 7-11). Eine deutliche Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden hat sich für Variante 1 ausgesprochen (siehe Kap. 5).

Die Bestimmungen der Hochschulbautenverordnung wurden von den meisten Vernehmlassungsteilnehmenden explizit begrüsst. Einige begrüssen die angestrebte Vereinfachung der Bestimmungen und wünschen sich Erläuterungen einiger in der Verordnung verwendeter Begriffe. Viele Vernehmlassungsteilnehmende fordern zudem eine Überarbeitung von Artikel 2 betreffend den Verweis auf eine Richtlinie

1 SR 172.061.

2 SR 414.201.

3 SAR und AAQ haben eine gemeinsame Stellungnahme eingereicht.

4 Urteil vom 10. November 2015, www.bvger.ch > Rechtsprechung > Entscheiddatenbank BVGer > B-605/2014.