Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/27: Verordnung über die Einführung der Landesverweisung · 19 Seiten
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Polizeirecht
Im Bereich des Polizeirechts sind Verordnungen zu Datenbanken betroffen. Es soll insbesondere sichergestellt werden, dass Daten über die Landesverweisung in das automatisierte Polizeifahndungssystem RIPOL und in das Schengener Informationssystem N-SIS aufgenommen werden können.
II. Durchführung des Verfahrens
Der Bundesrat hat am 29. Juni 2016 das EJPD beauftragt, zur Verordnung über die Einführung der Landesverweisung bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und 33 interessierten Organisationen und Institutionen ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Die Vernehmlassungsfrist dauerte bis am 30. September 2016.
Stellungnahmen eingereicht haben 24 Kantone, die SVP und die SP sowie 4 Dachverbände (SSV, SGV, SGB und TS) und 5 weitere Organisationen und Institutionen (CP, FER, KKJPD, SKG und SSK).
Ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet haben ein Kanton (OW), ein gesamtschweizerischer Dachverband (SAGV), die Bundesanwaltschaft und das Bundesstrafgericht, sowie drei Organisationen (SPI, SVSP und VSED). Ein Kanton hat keine Stellungnahme eingereicht (TG).
Beim vorliegenden Vernehmlassungsbericht handelt es sich um eine Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens. Zu den detaillierten Begründungen wird auf die Originalstellungnahmen verwiesen.
III. Übersicht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
1. Generelle Einschätzung
Die Verordnung über die Einführung der Landesverweisung wird mehrheitlich positiv aufgenommen.
Die Mehrheit der Kantone ist mit den vorgeschlagenen Verordnungsanpassungen einverstanden und hat keine oder nur ganz wenige Bemerkungen zu einzelnen Regelungen. Rund ein Drittel der Kantone hat eine detailliertere Stellungnahme eingereicht, in der mehrere Verordnungsanpassungen angesprochen werden. Einzelne Kantone möchten z.T. sehr detaillierte Verordnungsregelungen, welche alle in der Praxis möglichen Konstellationen erfassen.
Die SVP erachtet die Verordnungsanpassungen insgesamt als gesetzeskonform. Sie kritisiert die Regelung der Rechtsstellung von Personen, denen Asyl gewährt wurde oder denen die Flüchtlingseigenschaft zukommt. Sie verlangt zudem eine Konkretisierung von zwei Bestimmungen im Ausländergesetz vom 16. Dezember 20057 (AuG), welche das Verhältnis der Landesverweisung zu ausländerrechtlichen Massnahmen regeln.
Im Zentrum der Stellungnahme der SP steht die Befürchtung, dass die neue Gesetzesregelung über die Landesverweisung trotz der Härtefallklausel zu teilweise absurden und extrem harten Resultaten führen wird. Sie verlangt daher ein systematisches Monitoring der Rechtsprechung und Ausweisungspraxis, damit die eventuell notwendigen Korrekturen vorgenommen werden können.