Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/27: Verordnung über die Einführung der Landesverweisung · 19 Seiten

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Die Mehrheit der Dachverbände und der weiteren Organisationen ist mit den vorgeschlagenen Verordnungsanpassungen weitgehend einverstanden. Nur einzelne, namentlich die KKJPD, kritisieren mehrere der vorgeschlagenen Regelungen.

2. Ausländer- und Asylrecht

Generelle Einschätzung des Vorentwurfs

Die grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden begrüsst die im Bereich des Ausländer- und Asylrechts vorgeschlagenen Änderungen. Ein Teil ist der Auffassung, dass es sich mehrheitlich um technische oder redaktionelle Änderungen handelt. Andere sind der Ansicht, dass die Änderungen nützlich sind oder sogar die Kohärenz zwischen den

verschiedenen Rechtsbereichen erhöhen.

Auf dem Gebiet des Ausländerrechts gab die Änderung von Artikel 70 der Verordnung vom 24. Oktober 20078 über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) Anlass zu den meisten Bemerkungen. Einige Teilnehmende kritisierten ausserdem den fehlenden

Aufenthaltsstatus ausländischer Personen, deren strafrechtliche Landesverweisung

aufgeschoben wurde, und allgemein die Schaffung von Sans-Papiers. Andere verlangen,

dass das Verhältnis der strafrechtlichen Landesverweisung zu den ausländerrechtlichen Massnahmen auf Verordnungsstufe klarer geregelt wird.

Im Bereich des Asylrechts wurden die meisten Bemerkungen zu den Änderungen von

Artikel 65 VZAE, Artikel 32 der Asylverordnung 1 vom 11. August 19999 über

Verfahrensfragen (AsylV 1) sowie Artikel 24 der Asylverordnung 2 vom 11. August 199910 über Finanzierungsfragen (AsylV 2) geäussert.

Zustimmung11

Die Kantone AI, AR, BE, GE, GL, NE, NW, SH (keine Einwände gegen die vorgeschlagenen Bestimmungen), SO (mehrheitlich), TI, UR, VS und ZG sowie die SVP (die

Verordnungsvorentwürfe entsprechen den gesetzlichen Vorgaben), SGV und FER

begrüssen die vorgeschlagenen Änderungen im Ausländer- und Asylbereich. Auch die Kantone BL, SZ und VD sowie der SSV begrüssen die Verordnungsanpassungen

grundsätzlich.

GE unterstützt die Bestimmungen zur Umsetzung der neuen Gesetzesnormen über den Status von Ausländerinnen und Ausländern sowie Asylsuchenden, gegen die eine

Landesverweisung ausgesprochen wurde. Auch der Gewährleistung der Erfassung der Daten über die Landesverweisungen in ZEMIS sowie der Koordination der

ausländerrechtlichen Fernhaltemassnahmen mit den neuen Bestimmungen über die

strafrechtliche Landesverweisung stimmt der Kanton zu.

UR erachtet die gesetzgeberische Umsetzung als systemgetreu und konsequent. Gemäss AI

8 SR 142.201

9 SR 142.311

10 SR 142.312

11 Für den Bereich Ausländer- und Asylrecht gilt: Stimmt ein Vernehmlassungsteilnehmender der Vorlage gesamthaft zu oder lehnt diese ab, wird dies unter «Gesamtübersicht» aufgeführt. Hat ein Vernehmlassungsteilnehmender keine Bemerkungen, wird auch dies unter «Gesamtübersicht» aufgeführt. Hat ein Vernehmlassungsteilnehmender eine Bemerkung bei einer bestimmten Bestimmung, wird diese gewertet (Zustimmung oder Ablehnung) und die Bemerkung unter der entsprechenden Ziffer zu den Verordnungen aufgeführt (Ziffer IV).